01.03.2012

Volksbegehrens-Bericht 2011: Direkte Demokratie boomt - Reformbedarf in Niedersachsen ist groß

Von: Dirk Schumacher

Heute haben wir den Volksbegehrens-Bericht 2011 veröffentlicht. In dem jährlichen Bericht werten wir alle direktdemokratischen Verfahren aus, die in den Bundesländern stattgefunden haben. Tendenz: steigend. Bundesweit wurden 2011 18 neue direktdemokratische Verfahren gestartet (16 im Vorjahr), insgesamt gab es 33 laufende Verfahren (3 mehr als im Vorjahr). Es gab drei Volksentscheide (Berlin, Hessen und Baden-Württemberg). Vier Volksbegehren, also direktdemokratische Verfahren in der zweiten Verfahrensstufe, wurden durchgeführt, eines davon in Niedersachsen, drei davon wurden auch 2011 beendet. Im Volksbegehrens-Bericht wird außerdem die Wirkung direkter Demokratie auf die öffentlichen Haushalte untersucht. Unser Ergebnis hier: Gibt es wirksame direktdemokratische Instrumente, ist die Verschuldung öffentlicher Haushalte niedriger. An Niedersachsen ist der Boom der direkten Demokratie weitgehend vorbeigegangen, es besteht dringender Reformbedarf bei der landesweiten Volksgesetzgebung.

Eine Reform in Niedersachsen sollte neben einer Senkung der Unterschriftenhürden und Abstimmungsquoren und die Verknüpfung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid zu einem dreistufigen Verfahren und damit eine Straffung des Verfahrens gehören. Damit die positive Wirkung der direkten Demokratie auf die öffentlichen Haushalte zur Geltung komme, ist die Einführung des obligatorischen Finanzreferendums empfehlenswert. Bei Finanzreferenden finden verpflichtende Volksabstimmungen statt, wenn eine bestimmte Summe einmalig (z.B. 100 Mio. Euro) oder regelmäßig (z.B. 5.000.000 Euro) ausgegeben werden soll. In der Schweiz sind mit diesem Instrument gute Erfahrungen gemacht worden. Die Bürgerinnen und Bürger sind die besseren Haushalter, Landtag und Abgeordnete kriegen die öffentlichen Schulden nicht in den Griff. Auch die Streichung des Finanztabus ist unbedingt erforderlich. Das Finanztabu verhindert Volksbegehren mit finanziellen Auswirkungen. Auch die bisher prohibitiven Hürden für verfassungsändernde Volksbegehren und Volksentscheide müssen gesenkt werden. 

Erkennbar ist der Reformbedarf unter anderem daran, dass mit dem Volksbegehren „Für gute Schulen“ erneut ein Volksbegehren an zu hohen Hürden gescheitert ist. Dessen Scheitern an der Unterschriftenhürde wurde am Dienstag offiziell vom Landeswahlausschuss festgestellt. Statt der erforderlichen 608.730 Unterschriften kamen nur 254.341 gültige Unterschriften zustande. Bisher gab es in Niedersachsen 9 Anläufe, in 3 Fällen kam es zum Volksbegehren. Nur einmal wurde dabei die erforderliche Unterschriftenhürde übersprungen. Einen Volksentscheid hat es in Niedersachsen noch nie gegeben.

 

Volksbegehrens-Bericht zum Download