In Bremen hat sich in den letzten Tage eine neue Debatte um die Erweiterung des Wahlrechts im Land Bremen entwickelt. Die rot-grüne Koalition möchte das Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger ausweiten und hat dafür in der Februar-Sitzung der Bürgerschaft einen Ausschuss eingesetzt, der prüfen soll, ob das möglich ist.
Darüber hinaus hat die CDU-Fraktion am 22. Februar einen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht, der die "Evaluierung" des neuen Wahlrechts fordert. Dies soll im Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss unter Einbeziehung neuester Studien und externer Experten erfolgen.
SPD und Grüne möchten, dass das Wahlrecht bei den Beiratswahlen und den Landtagswahlen ausgeweitet wird. So sollen bei den Beiratswahlen auch Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger das aktive und passive Wahlrecht erhalten. Bei den Landtagswahlen soll dies zukünftig für EU-Bürgerinnen und Bürger gelten. Bisher haben EU-Bürger bei den Beiratswahlen, bei den Wahlen zur Stadtbürgerschaft und der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven das kommunale Wahlrecht.
Um zu prüfen, ob diese Ausweitung des Wahlrechts möglich ist, wurde ein neunköpfiger, nichtständiger Ausschuß "Ausweitung des Wahlrechts" eingesetzt. In dem Antrag ist auch die Prüfung solcher Vorschläge durch den Staatsgerichtshof vorgesehen.
Der Antrag der CDU zur Evaluierung des neuen Wahlrechts will erreichen, dass die vor der Wahl im Mai 2011 geäußerte Kritik an der Zahl der Stimmen, dem Auszählverfahren und der Wahlalter-Senkung unter die Lupe genommen wird. Während der Antrag von SPD und Grünen in der Februar-Sitzung bereits beschlossen wurde, steht das beim Antrag der CDU, der am 22.2. gestellt wurde, noch aus.
Weitere Infos
Antrag von SPD und Grünen (Drucksache 18/214)
Antrag der CDU (Drucksache 18/269)
Presseartikel
Kommentar der taz vom 21.2.2012



