01.03.2012
Volksbegehrens-Bericht 2011 veröffentlicht: Direkte Demokratie boomt, aber nicht in Bremen
Heute haben wir den Volksbegehrens-Bericht 2011 veröffentlicht. In dem jährlichen Bericht werten wir alle direktdemokratischen Verfahren aus, die in den Bundesländern stattgefunden haben. Tendenz: steigend. Bundesweit wurden 2011 18 neue direktdemokratische Verfahren gestartet (16 im Vorjahr), insgesamt gab es 33 laufende Verfahren (3 mehr als im Vorjahr). Es gab drei Volksentscheide (Berlin, Hessen und Baden-Württemberg). Vier Volksbegehren, also direktdemokratische Verfahren in der zweiten Verfahrensstufe wurden durchgeführt, drei davon wurden auch 2011 beendet. An Bremen ist der Boom der direkten Demokratie vorbeigegangen: das letzte Volksbegehren gab es 2006. In Bremen hat es in 2011 nur die Ankündigung eines Volksbegehrens gegeben: Die Partei „Die Linke“ hatte im Sommer angekündigt, ein Volksbegehren zum Verbot von Atomtransporten durch bremische Häfen zu starten. Dies ist bisher nicht erfolgt, da die Debatte zu diesem Thema mittlerweile im Parlament angekommen ist und die Mehrheitsfraktionen in dieser Frage tätig geworden sind.
Wir haben im Volksbegehrens-Bericht 2011 die Wirkung direkter Demokratie auf die öffentlichen Haushalte untersucht. Unser Ergebnis: Gibt es wirksame direktdemokratische Instrumente, ist die Verschuldung öffentlicher Haushalte niedriger. Wir ziehen daraus die Schlussfolgerung, dass Bremen obligatorische Finanzreferenden einführen sollte. Bei Finanzreferenden finden verpflichtende Volksabstimmungen statt, wenn eine bestimmte Summe einmalig (z.B. 10 Mio. Euro) oder regelmäßig (z.B. 500.000 Euro) ausgegeben werden soll. Das kleinste Bundesland wäre dann Vorbild für den Rest der Republik.
Es gibt außerdem noch weiteres Reformpotential: Die beiden Regierungsparteien haben in ihrer Koalitionsvereinbarung Verbesserungen bei Bürgerantrag (Senkung des Unterschriftenquorums) und Volksbegehren(elektronische Eintragung) in Aussicht gestellt. Außerdem soll es in Zukunft bei der Privatisierung von Teilen der öffentlichen Daseinsvorsorge obligatorische Volksentscheide geben. Während die Koalition in anderen Bereichen, wie der Erweiterung des Wahlrechts, bereits aktiv geworden ist, herrscht beim Thema direkte Demokratie bisher vornehme Zurückhaltung. Das ist schade. Auch die Hürden für verfassungsändernde Volksbegehren nach wie vor viel zu hoch.



