Mit dem neuen Verfahren stellt sich zugleich eine grundlegende rechtsstaatliche Frage: Wer von einer Nichtzulassung betroffen ist, muss diese Entscheidung wirksam gerichtlich überprüfen lassen können. Genau hier weist das niedersächsische Kommunalwahlrecht aus Sicht von Mehr Demokratie Bremen/Niedersachsen eine Lücke auf.
Die Direktwahl der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten ist von besonderer Bedeutung. Sie übernehmen die Leitung von Städten, Gemeinden, Landkreisen oder der Region Hannover und tragen für viele Jahre Verantwortung für Verwaltung und kommunale Entwicklung. Umso wichtiger ist es, dass Entscheidungen über ihre Zulassung zur Wahl auf einem rechtsstaatlich abgesicherten Verfahren beruhen.
Nach geltendem Recht ist ein effektiver Rechtsschutz gegen die Nichtzulassung einer Kandidatur kaum möglich. Vor der Wahl besteht in der Regel keine Möglichkeit, eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Nach der Wahl sind Klagen zwar möglich, haben aber – besonders in Niedersachsen – nur geringe Erfolgsaussichten. Das Wahlprüfungsrecht verlangt hier, dass ein möglicher Fehler einen wesentlichen Einfluss auf das Wahlergebnis gehabt hat („Mandatsrelevanz“). Wer jedoch gar nicht erst auf dem Stimmzettel stand, kann praktisch kaum nachweisen, dass ohne die Nichtzulassung eine realistische Chance auf Einzug in die Stichwahl bestanden hätte.
Das passive Wahlrecht – also das Recht, sich zur Wahl zu stellen – bleibt dadurch in solchen Fällen nur unzureichend geschützt. Bisher hatte diese Frage vor allem theoretische Bedeutung. Bei den Kommunalwahlen 2026 könnte sie nun erstmals praktische Relevanz gewinnen.
Über die Zulassung entscheidet zunächst der Wahlausschuss. Er besteht aus der Wahlleitung sowie ehrenamtlichen Mitgliedern, die von den im Rat oder Kreistag vertretenen Parteien benannt werden. Bestehen konkrete Zweifel an der Verfassungstreue einer kandidierenden Person, wird nach der neuen Rechtslage zunächst die Kommunalaufsicht eingeschaltet. Diese kann ihrerseits den Verfassungsschutz um eine fachliche Einschätzung bitten. Beide Stellen sind beim Innenministerium angesiedelt. Unter Berücksichtigung dieser Stellungnahmen und der eigenen Einschätzung entscheidet der Wahlausschuss anschließend über die Zulassung.
Dieses neue Verfahren kann dazu beitragen, Entscheidungen sorgfältig vorzubereiten. Es ersetzt jedoch keinen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz. Auch die beteiligten Stellen können irren. Gerade weil an einer Nichtzulassungsentscheidung staatliche Stellen beteiligt sind und sie einen erheblichen Eingriff in das passive Wahlrecht darstellt, sollte auch vor der Wahl eine unabhängige gerichtliche Überprüfung im vorläufigen Rechtsschutz möglich sein. Dies stärkt zudem das Vertrauen in die Integrität des Wahlverfahrens.
In den kommenden Wochen werden die Wahlausschüsse über die Zulassung der Kandidatinnen und Kandidaten für die Kommunalwahl im September entscheiden und dabei möglicherweise einzelne Kandidatinnen oder Kandidaten nicht zulassen. Dann wird sich zeigen, ob das Wahlprüfungsrecht den Anforderungen an einen effektiven Rechtsschutz genügt. Mehr Demokratie Bremen/Niedersachsen sieht deshalb Handlungsbedarf: Der Gesetzgeber sollte das Wahlprüfungsrecht für die Zukunft ergänzen. Betroffene sollten eine Nichtzulassung noch vor der Wahl gerichtlich überprüfen lassen können.
Demokratie braucht nicht nur faire Wahlverfahren, sondern auch effektiven Rechtsschutz.


