Der Jugendhilfeausschuss der Stadt hatte im November beschlossen, die Trägerschaft des Kindergartens von der Kirchengemeinde zum 1. August dieses Jahres an einen privaten Träger zu vergeben. Der erste Beschluss des Verwaltungsausschusses war im Juni gefallen, dieser war dann aber gerichtlich gekippt worden. Daraufhin hatte der Jugendhilfeausschuss im November erneut über die Vergabe entschieden.
Gegen diese Beschlüsse richtete sich der Widerstand von Eltern und Kirche. Ein im Juli letzten Jahres angezeigtes Bürgerbegehren wurde zurückgezogen, ein zweites Bürgerbegehren wurde gestartet. Während der Unterschriftensammlung wurde gerichtlich der Verwaltungsausschuß-Beschluß aufgehoben, so dass das im August gestartete Bürgerbegehren hinfällig wurde. Trotzdem wurden im November 1789 Unterschriften eingereicht. Nach dem erneuten Beschluss des Jugendhilfeausschusses wurde im November ein neues Bürgerbegehren angekündigt und im Dezember gestartet. Gleichzeitig starteten die Gegner des Beschlusses eine Klage, die Stadt setzte daraufhin die Unterzeichnung des Vertrages aus. Im März wurde die Vergabe gerichtlich erneut aufgehoben.
Nach Einreichung des Bürgerbegehrens müssen die Unterschriften nun auf ihre Gültigkeit überprüft werden, anschließend beschäftigt sich der Verwaltungsausschuss mit der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Wird das Bürgerbegehren für zulässig erklärt, muss innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid stattfinden. Das wäre der erste Bürgerentscheid in Springe. Laute "Neue Deister-Zeitung" übernimmt zum 1. August zunächst die Stadt den Betrieb der Kita „Rote Schule“ bis über den neuen Träger entschieden ist.
Dass sich Bürger bei Themen wie Kindertagesstätten und Schulen per Bürgerbegehren einmischen, ist übrigens nicht ungewöhnlich: 29,8 Prozent aller Bürgerbegehren in Niedersachsen (83 Fälle) haben öffentliche Sozial- und Bildungseinrichtungen zum Thema. So hat es zum Beispiel in Bad Münder zusammen mit der EU-Wahl einen Bürgerentscheid über den Umzug der Grundschule gegeben.


