Niedersachsen: Bad Nenndorf und Emstek stimmen ab

In Bad Nenndorf (Landkreis Schaumburg) und in Emstek (Landkreis Cloppenburg) finden am Sonntag parallel zur Bundestagswahl Bürgerentscheide statt. Wir berichten.

Thema des Bürgerentscheides in Bad Nenndorf ist die Frage, ob das in den 60er Jahren errichtete Kurhaus saniert werden soll. Die Pläne der Stadt sehen vor, das Kurhaus abzureißen und an der Stelle ein neues Rathaus zu errichten. In Emstek geht es um das „Zukunftskonzept Verkehr“. Dessen Gegner wenden sich gegen Pläne, neue Entlastungsstraßen zu bauen, die an bestehende und neu zu bauende Wohngebiete angrenzen. Damit die Forderungen der Bürgerbegehren in Emstek und Bad Nenndorf umgesetzt werden, müssen neben einer Mehrheit der Abstimmenden 25 Prozent der Wahlberechtigten der letzten Kommunalwahl mit „Ja“ stimmen. In Emstek beträgt diese Hürde 2.200 Stimmen, in Bad Nenndorf sind es 2.225 Stimmen. Sollte die Mehrheit der Abstimmenden für die Vorschläge der Bürgerbegehren in Emstek und Bad Nenndorf stimmen, müssen die Vorschläge der Bürgerbegehren umgesetzt werden. Bürgerentscheide stehen einem Ratsbeschluss gleich, sie sind verbindlich und können innerhalb von zwei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid geändert werden.

Mehr Demokratie fordert die Absenkung oder Streichung dieses Quorums, denn 36,1 Prozent aller Bürgerentscheide in Niedersachsen scheitern am Zustimmungsquorum. Die Zahl ist zu hoch, deshalb müssen die Hürden runter. In diesen Fällen stimmte zwar eine oft deutliche Mehrheit für das Bürgerbegehren, die Bürgerentscheide waren aber nicht gültig, weil das Quorum verfehlt wurde. Dies sorgt für großen Frust bei den Bürgerinnen und Bürgern, weil die Kommunalparlamente dann ihre ursprünglichen Pläne weiterverfolgen und das Votum der Bürger ignorieren. Zum Glück finden die Bürgerentscheide zusammen mit der Bundestagswahl statt, ein Scheitern am Zustimmungsquorum ist am Sonntag nicht zu erwarten. In anderen Bundesländern liegen diese Hürden niedriger: Läge Bad Nenndorf in Bayern müssten nur 1780 Ja-Stimmen erreicht werden. Mehr Demokratie befürwortet den Verzicht auf das Quorum. Denn dann entscheidet die Mehrheit der Abstimmenden. Wie bei der Bundestagswahl. Im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen ist eine Hürdensenkung verankert, wann diese umgesetzt wird, ist aber noch unklar.

Eine weitere Forderung von Mehr Demokratie Darüber ist es, bei Bürgerentscheiden ein Abstimmungsheft einzuführen. Abstimmungshefte informieren vor Bürgerentscheiden über das Abstimmungsthema und stellen Pro- und Contra-Argumente ausgewogen dar. Vorreiter auf diesem Gebiet sind die Bundesländer Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Dort gibt es die Verpflichtung, vor Bürgerentscheiden ein Abstimmungsheft herauszugeben. Ein Abstimmungsheft, in dem beide Seiten zu Wort kommen, trägt zur Versachlichung der Debatte bei. Bürgerinnen und Bürger können sich so auf einen Blick über die Argumente informieren.

Bei den Bürgerentscheiden in den beiden Gemeinden handelt es sich um die Bürgerentscheide Nummer 84 und 85 seit Einführung dieser lokalen „Volksabstimmung“ im November 1996, für das Jahr 2013 sind es die Bürgerentscheide Nummer fünf und sechs. Im Landkreis Schaumburg haben seit 1996 erst zwei Bürgerentscheide stattgefunden: 1998 in Hohnhorst und 2012 in Wiedensahl. Für Bad Nenndorf selbst ist es der erste Bürgerentscheid überhaupt. Im Landkreis Cloppenburg hat es bisher drei Bürgerentscheide gegeben, zuletzt in Lindern im August dieses Jahres, in Löningen 2005 und in Garrel 2012.

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