Für das Bürgerbegehren müssten ca. 900 Unterschriften gesammelt werden. Bevor die Unterschriftensammlung beginnen kann, entscheidet der Verwaltungsausschuss am 19. Mai über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Wird das Bürgerbegehren für zulässig erklärt, haben die Initiatoren sechs Monate Zeit, die nötigen Unterschriften zu sammeln. Danach kann es zum Bürgerentscheid kommen.
Zum Streit über die Landesgartenschau war es gekommen, weil Defizite für die Stadt befürchtet wurden. Hintergrund waren Erfahrungen aus Papenburg. Daraufhin hatte der Stadtrat im März die Mittel für die Landesgartenschau aus dem Haushalt der Stadt gestrichen. Anfang Mai wurde dann ein Nachtragshaushalt beschlossen, es wurden 250.000 Euro bereitgestellt.
Im Landkreis Osnabrück gab es seit Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden 19 Verfahren. Siebenmal wurden Bürgerbegehren für unzulässig erklärt (36 Prozent), sechsmal entschied der Rat im Sinne des Bürgerbegehrens (31 Prozent), jeweils ein Bürgerbegehren versandete bzw. wurde nicht eingereicht. Viermal kam es zum Bürgerentscheid (21 Prozent). Diese gingen dreimal im Sinne des Bürgerbegehrens aus, in einem weiteren Verfahren gab es zwar eine Mehrheit, aber das Zustimmungsquorum von 25 Prozent wurde verfehlt. Die letzten beiden Bürgerbegehren wurden 2013 in Hasbergen gestartet. Damals ging es um die Gestaltung der Ortsmitte.
Der Landkreis Osnabrück steht, was die Häufigkeit von Bürgerbegehren angeht, an der Spitze der Statistik. In keinem niedersächsischen Landkreis wurden seit 1996 so viele Bürgerbegehren gestartet.


