Niedersachsen: Bürgerentscheids-Reform im Herbst?

Die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen hat sich eine Bürgerentscheids-Reform sowie Änderungen bei der Abwahl von Bürgermeistern und Landräten auf die Fahnen geschrieben. Der Landtagsabgeordnete Jan-Christoph Oetjen (FDP) hat im März eine "kleine Anfrage" an die Landesregierung gestartet, um sich über den Stand der Dinge informieren zu lassen. Nun kam die Antwort.

Oetjen stellte der Landesregierung folgende Fragen:

1. Wann plant die Landesregierung die Vorlage einer Novelle des Niedersächsischen Kommunal-verfassungsgesetzes, um die oben erwähnte Änderung des Abwahlverfahrens der Rathaus-Chefs umzusetzen?

2. Wie oft wurde in den niedersächsischen Kommunen von dem bisherigen Abwahlverfahren durch eine entsprechende Dreiviertelmehrheit des Rates und eine anschließende Bürgerabstimmung in den letzten fünf Jahren Gebrauch gemacht und mit welchem Ergebnis?

3. Welche Änderungen plant die Landesregierung bei der Überarbeitung der Möglichkeiten der direkten Demokratie im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (§§ 31 bis 33)?

Die Antwort des Innenministeriums: Es wird zur Zeit an der Vorbereitung der ausstehenden, im Koalitionsvertrag genannten Reformen gearbeitet. So soll im vierten Quartal 2014 ein Gesetzentwurf zur Reform des Kommunalverfassungsgesetzes durch die Landesregierung in den Landtag eingebracht werden. Zu den Inhalten der geplanten Reformen bei Bürgerbegehren gibt es außer dem Hinweis auf den Koalitionsvertrag und die Senkung des Unterschriftenquorums beim Bürgerbegehren keine Hinweise. Der Innenminister verweist darauf, dass es noch keinen Referentenentwurf gebe und Einzelheiten deshalb noch nicht feststünden. Bei der Einleitungs der Bürgermeister-Abwahl per Bürgerbegehren verweist der Innenminister auf den Koalitionsvertrag, die Einführung dieser Möglichkeit solle geprüft werden.

Laut Innenministerium wurden seit 2009 sechs Abwahlverfahren eingeleitet. In drei Fällen stimmte die Mehrheit der Wahlberechtigten für die Abwahl, in einem Fall dagegen und in zwei Verfahren verzichtete die oder der Bürgermeister bzw. Landrat auf die Durchführung des Abwahlverfahrens durch die Bürgerinnen und Bürger und schied sofort aus dem Amt aus.

Es sieht also so aus, als wenn es 2014 noch zu einer Landtagsdebatte über die Reform von Bürgerbegehren und Bürgerbegehren kommt. Wir sind gespannt auf den Referentenentwurf und werden uns dann in die Debatte einmischen.

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