8000 Unterschriften damit der Rat sich einmal mit einem Anliegen der Bürger beschäftigt? Das ist zuviel, finden wir! Die Hürden für Einwohneranträge sollten deutlich gesenkt werden. Bei Bürgerbegehren ist für Großstädte eine deutliche Hürdensenkung geplant. Eine Senkung der Hürden bei Einwohneranträgen ist daher nur folgerichtig.
Wir fordern den Rat der Stadt Hannover auf, sich trotz des Scheiterns an der Unterschriftenhürde noch einmal mit dem Anliegen des Einwohnerantrages zu beschäftigen. Denn auch wenn Unterschriften fehlen, sind 7676 Unterschriften kein Pappenstiel. Hinter dem Anliegen stehen viele Menschen, der Rat sollte die Kleingärten daher auf seine Tagesordnung setzen. Sonst entsteht der Eindruck, man wische ein berechtigtes Anliegen mit einem Federstrich vom Tisch.
Im Dezember hatte die Bürgerinitiative, die hinter dem Einwohnerantrag steht, über 8000 Unterschriften eingereicht. Die Initiatoren des Einwohnerantrages wollten verhindern, dass im Rahmen des vom Rat beschlossenen „Wohnentwicklungsplanes 2025“ bisherige Kleingartenflächen in Wohnflächen umgewidmet werden.
Mit einem Einwohnerantrag können Bewohnerinnen und Bewohner einer Kommune ein Anliegen auf die Tagesordnung des Stadtrates setzen. Geregelt ist die in §31 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Damit ein Einwohnerantrag erfolgreich ist, muss vorher eine festgelegte Anzahl von Unterschriften zusammenkommen, in Hannover liegt diese Zahl bei 8.000 Unterschriften. Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz sieht je nach Einwohnerzahlen unterschiedliche Unterschriftenhürden vor.


