Konkret soll das Betreuungsverhältnis (wieviele ErzieherInnen gibt es pro Kind)verbessert werden. Der an den niedersächsischen Landtag gerichtete Antrag sieht z.B. vor, dass in Kindertagesstätten zukünftig eine Erzieherin für 3 Kinder im Alter von 0-1 ½ Jahren zuständig ist. Auch für andere Altersstufen sowie für Kindergärten und Horte werden Vorschläge gemacht. Begründet wird der Antrag mit einer schlechten Betreuungssituation, die zur Zeit bei 25 Kindern im Alter von bis zu drei Jahren bei 2 Erzieherinnen liegt.
Die Volksinitiative ist die 14. Volksinitiative in Niedersachsen seit Einführung des Instruments im Jahr 1993 zuletzt hat es 2007 Volksinitiativen gegeben. Damals haben beide Initiativen die Unterschriftenhürde verfehlt. Die Volksinitiative „Für bessere Rahmenbedingungen in den niedersächsischen Kindertagesstätten“ hat nun Zeit bis zum 7.9.2013, um die erforderlichen 70.000 Unterschriften zu sammeln. Wenn die Initiative dies schafft, beschäftigt sich der Landtag mit dem Antrag der Initiative. Die gesetzlichen Vertreter haben das Recht auf Anhörung im zuständigen Ausschuss. Im Plenum berät der Landtag abschließend, ohne die Initiatoren anzuhören. Das Verfahren ist nach dem Beschluss des Landtages beendet.
Mehr Demokratie fordert eine Reform von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid. Nach unseren Vorstellungen soll die Volksinitiative mit dem Volksbegehren verknüpft werden. So könnten Initiativen dann nach einem ablehnenden Beschluss des Landtages gleich zur nächsten Stufe, dem Volksbegehren, übergehen. Beispiele für eine solche Verknüpfung sind Länder wie Schleswig-Holstein, Hamburg und Brandenburg. Außerdem sollte die Unterschriftenhürde gesenkt werden.


