In beiden Fällen wird eine niedrige Wahlbeteiligung befürchtet. Wir verweisen nun erneut auf das Modell der integrierten Stichwahl, das solche Terminprobleme vermeidet, indem es den ersten und zweiten Wahlgang zusammenfasst. Unsere Empfehlung an den Innenausschuss: Keine Beschlussempfehlung zugunsten der klassischen Stichwahl und das Thema dann gründlich beraten. Denn mit einem Schnellschuss ist niemandem gedient. Eine intensive Beschäftigung mit der integrierten Stichwahl lohnt sich. Sie wäre ein Gewinn für die Demokratie.
Integrierte Stichwahl in Kürze
Mehr Demokratie hatte die integrierte Stichwahl in einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses im Mai vorgestellt und die Koalition aufgefordert, dieses Modell anstelle der Wiedereinführung der klassischen Stichwahl zu prüfen. Bei der integrierten Stichwahl können die Wähler die Kandidaten durchnummerieren. Die Wähler kennzeichnen auf dem Stimmzettel die Kandidaten in der Reihenfolge ihrer persönlichen Vorlieben mit aufsteigenden Zahlen. Der bevorzugte Kandidat erhält die Ziffer 1, die Zweitpräferenz die Ziffer 2, die Drittpräferenz die Ziffer 3 usw. Bei der Auszählung werden in der ersten Runde nur die Erstpräferenzen ausgezählt. Erreicht kein Kandidat 50 Prozent Zustimmung, werden die Stimmzettel des Kandidaten mit den wenigsten Stimmen nach der Zweitpräferenz auf die anderen Kandidaten verteilt. Dies wird solange wiederholt, bis ein Kandidat die absolute Mehrheit aller Stimmen erreicht hat. In einem einzigen Wahlgang können nach einem gerechten und nachvollziehbaren System Bürgermeister und Landräte gewählt werden. Dadurch entfällt der aufwendige zweite Wahlgang und auch die damit verbundenen Probleme. Interessant wäre die Stichwahl auch mit Blick auf die Landratswahl im Landkreis Goslar vom 2. Juni gewesen. Dort wurde jetzt ein Landrat mit 49,23 Prozent der Stimmen gewählt. Gäbe es die Stichwahl, hätte dort ein zweiter Wahlgang stattfinden müssen, weil wenige Stimmen zum Erreichen der 50 Prozent fehlten. Mit der integrierten Stichwahl wäre das vermeidbar.
Donnerstag berät der Innenausschuss
Der Innenausschuss berät am Donnerstag erneut über den rot-grünen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Stichwahl bei den Direktwahlen zu Bürgermeister- und Landratsämtern sowie dem Regionspräsidenten der Region Hannover. Damit die Stichwahl für die Direktwahlen vom 22. September angewendet werden kann, muss der Landtag in seiner Plenarsitzung vom 18.-20. Juni beschließen. Direktwahlen stehen u.a. in Hannover, Osnabrück, den Landkreisen Hameln-Pyrmont, Wesermarsch und Osterholz auf dem Kalender.


