Niedersachsen: Tostedt stimmt über Kita-Standort ab

Am Sonntag findet in der Samtgemeinde Tostedt (Landkreis Harburg) der 81. niedersächsische Bürgerentscheid statt. In Tostedt entscheiden die Bürgerinnen und Bürger darüber, ob am Standort Dieckhofstraße eine neue Kindertagesstätte errichtet wird.

Dies hatte der Samtgemeinderat am 11. September vergangenen Jahres beschlossen. Der Bürgerentscheid kam zustande, weil Bürgerinnen und Bürger zuvor per Bürgerbegehren die Abstimmung eingeleitet hatten. Damit die Forderung des Bürgerbegehrens verbindlich beschlossen wird, müssen neben der Mehrheit der Abstimmenden 25 Prozent der Wahlberechtigten der letzten Kommunalwahl mit „Ja“ stimmen. Dies entspricht 5205 Ja-Stimmen. Der Bürgerentscheid ist der zweite Bürgerentscheid in Tostedt, 2007 hatte es einen Bürgerentscheid über die Gestaltung des Ortskernes im Tosteder Ortsteil Todtglüsingen gegeben.

Die Gegner des Standortes Dieckhofstraße befürchten eine Zerstörung des historischen Ortskernes von Tostedt und kritisieren, dass durch den Bau der Kita der Schulhof der Grundschule Dieckhofstraße verkleinert werde. Die Vertreter des Bürgerbegehrens sprechen sich außerdem für die Prüfung anderer Standorte in der Samtgemeinde aus. Die Befürworter des Standortes Dieckhofstraße halten es für wichtig, schnell zu bauen, damit die Plätze bereits im August 2013 zur Verfügung stehen. Sie sprechen auch deshalb für den Standort in der Ortsmitte aus, weil es dort bereits ähnliche Einrichtungen, wie z.B. die Grundschule gebe und der Bedarf dort am größten sei.

Harte Bandagen

Im Zuge des Bürgerbegehrens und auch im Vorfeld des Bürgerentscheides hat es zum Teil harte Auseinandersetzungen gegeben:

  • Zwei Briefe des Bürgermeisters an Geschäftsleute, die Unterschriftenlisten ausgelegt hatten. Der Bürgermeister bat die Geschäftsleute um Gesprächstermine, "um Sachverhalte darzustellen" und bedauerte in einem weiteren Brief, dass Unterschriftenlisten ausgelegt wurden, ohne das mit ihm gesprochen wurde.
  • Auflagen beim Plakatieren (zunächst wurden nur 20 Plakate in der Gemeinde Tostedt genehmigt, nach einem Widerspruch und Einschaltung der Kommunalaufsicht wurden dann doch eine Plaktierung wie bei Wahlen zugelassen).
  • Vorwurf der "Kinderfeindlichkeit" von Seiten des Deutschen Kinderschutzbundes an die Adresse des Bürgerbegehrens.
  • Klage gegen Flugblätter der Befürworter des Standortes Dieckhofstraße (Bürgerbegehrens-Initiatoren sollen dort falsch zitiert worden sein)
  • Beide Seiten haben in der vergangenen Tagen mit Zeitungsanzeigen und Plakaten für Ihre Anliegen geworben. Es gab auch mehrere Informationsveranstaltungen zu diesem Thema. Insgesamt spricht die Intensität der Auseinandersetzungen dafür, dass es am Sonntag eine hohe Abstimmungsbeteiligung geben wird.

    Reformbedarf

    Die Art und Weise, wie hier teilweise miteinander umgegangen wurde spricht für drei Reformen in der Kommunalverfassung: Die Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide müssen runter, damit es in Niedersachsen mehr Bürgerentscheide gibt. Erst wenn Bürgerinnen und Bürger wie auch Gemeinderäte und Verwaltung mehr Erfahrungen mit direkter Demokratie gesammelt haben, wird es einen entspannteren und faireren Umgang miteinander geben. Zweitens sollte es in der Kommunalverfassung eine Fairnessklausel geben. In Bayern sind die Gemeinden bei Bürgerentscheiden verpflichtet, ausgewogen über den Bürgerentscheid zu informieren und beiden Seiten gleich viel Raum zu geben. Drittens muss es zukünftig vor Bürgerentscheiden ein Abstimmungsheft geben, das an alle Haushalte verschickt wird und in dem beide Seiten zu Wort kommen. Dies würde zu einer Versachlichung der Debatte beitragen.

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