Die endgültige Zahl wird der Landeswahlleiter Anfang Februar verkünden. Damit ist klar, dass der erste niedersächsische Volksentscheid noch auf sich warten lassen wird. Wären die Unterschriften zusammengekommen, hätte es eine Abstimmung über den Vorschlag Initiative gegeben.
Seit Einführung von Volksbegehren und Volksentscheid in Niedersachsen hat es neun Versuche gegeben, ein Volksbegehren einzuleiten. Nur dreimal kam es zur zweiten Stufe des Verfahrens, dem Volksbegehren. Zweimal wurde die Unterschriftenhürde von zehn Prozent der Wahlberechtigten verfehlt, einmal wurde die Hürde übersprungen. Das Volksbegehren „Nicht kürzen bei den Kurzen“ schaffte im Jahr 2000 die notwendige Unterschriftenzahl. Als dieses Volksbegehren nach einer Klage zugelassen wurde, übernahm der Landtag dessen Vorschlag, so daß der Volksentscheid entfiel.
Sechsmal waren die Volksbegehren bereits im Antragsverfahren beendet. Dreimal wurden zu wenige Unterschriften gesammelt, zwei Anträge auf Volksbegehren wurden zurückgezogen. Einmal, beim Blinden-Volksbegehren kam es zwischen Landesregierung und Initiative zu einem Kompromiss.
Das Volksbegehren „Für gute Schulen“ ist damit das am längsten gelaufene direktdemokratische Verfahren in der Bundesrepublik: es fand in vier Kalenderjahren statt.
Mehr Demokratie spricht sich für ein deutlich gestrafftes, dreistufiges Verfahren mit niedrigen Hürden aus. Beim Volksentscheid sollte es keine Quoren geben, die Mehrheit entscheidet.
Weitere Infos
<link bilanz_vb>Bilanz Volksbegehren Niedersachsen
<link http: www.volksbegehren-schulen.de>Webseite des Volksbegehrens


