Nun ist es an der Landeswahlleiterin, zu prüfen, ob genügend gültige Unterschriften eingereicht wurden. Sobald das geschehen ist, teilt sie dem Ministerpräsidenten und dem Landtagspräsidenten den Erfolg der Volksinitiative mitteilen. Anschließend muss sich der Landtag mit den Forderungen der Volksinitiative beschäftigen. Sobald der Landtag die Volksinitiative beraten hat, ist das Verfahren beendet. Anders als in anderen Bundesländern haben die Initiatoren nicht die Möglichkeit, direkt mit einem Volksbegehren auf eine Ablehnung durch den Landtag zu reagieren. In Niedersachsen ist das Verfahren dann abgeschlossen.
Die Volksinitiative fordert einen veränderten Betreuungsschlüssel für Kindertagesstätten. Pro betreutem Kind soll es mehr Personal geben. Nach Ansicht der Initiative würde dies dazu beitragen, dass Kinder besser betreut werden.
Die Volksinitiative "Für bessere Bedingungen in Kindertagesstätten" war die 14. Volksinitiative in Niedersachsen seit 1993. Es ist die fünfte Volksinitiative, die die erforderliche Unterschriftenhürde überwinden konnte.
Mehr Demokratie fordert eine Senkung der Unterschriftenhürde und die Möglichkeit, nach einer Ablehnung durch den Landtag direkt ein Volksbegehren starten zu können. Ähnliche Möglichkeiten gibt es in Hamburg, Schleswig-Holstein und Brandenburg.


