Niedersachsen: Was steht im rot-schwarzen Koalitionsvertrag?

Was hat der Koalitionsvertrag von SPD und CDU in Niedersachsen zu bieten? Wir haben nachgelesen und berichten hier.

In Fragen der direkten Demokratie haben sich die beiden großen Parteien für die Wahlperiode 2017-22 offenbar nichts vorgenommen. Kein Wort findet sich dazu im Koalitionsvertrag. Das ist zwar nicht überraschend, wenn man die abweisende Haltung der niedersächsischen CDU in dieser Frage kennt, aber trotzdem ziemlich schwach! Denn Reformbedarf gibt es nach wie vor genug!

Positiv, aber nicht vielversprechend ist folgende Aussage auf S. 45 (Punkt 6, Zugang zur Justiz und Information) zum Thema Transparenzgesetz:

Wir wollen die Erfahrungen anderer Bundesländer mit einem Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz evaluieren und auf der Grundlage dieser Ergebnisse über die Einführung eines Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzes in Niedersachsen entscheiden.

Nachdem Rot-Grün vier Jahre geprüft und auch externen Sachverstand angehört hat, stellt sich die Fragem was es hier zu prüfen gilt. Vermutlich wird eher geprüft, wie weit der politische Wille reicht, ein modernes Transparenzgesetz für Niedersachsen zu beschließen.

Auf S. 130 findet sich darüber hinaus eine Aussage zu Open Data:

Wir wollen Open Data in Abstimmung mit den Kommunen ausbauen. Wir werden der Initiative GovData beitreten. Ziel ist es, Verwaltungsdaten für Bürgerinnen und Bürger transparent und nutzbar zu machen. Vor einer Bereitstellung von Daten für eine freie kommerzielle Verwertung muss jedoch eine Kosten-Nutzen-Betrachtung erfolgen.

Zum Kommunalwahlrecht finden sich im Koalitionsvertrag folgende Aussagen: Die Mindestgröße von Fraktionen in den kommunalen Vertretungen soll im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf drei festgesetzt werden. und Wir prüfen ergebnisoffen, ob das kommunale Wahlrecht besser an inklusive Erfordernisse angepasst werden kann. Die ab dem Jahr vorgesehene Direktwahl zur Verbandsversammlung des

Regionalverbandes Großraum Braunschweig wollen wir abschaffen. Stattdessen soll die bestehende Regelung zur Entsendung aus den Vertretungskörperschaften der Verbandsglieder beibehalten werden. (S. 124)

Sechs Modellkommunen soll es für einen Zeitraum von fünf Jahren ermöglicht werden, staatliche Aufgaben und Aufgaben der Kreise zu übernehmen. Ziel ist es, herauszufinden, wie weit Aufgaben dezentralisiert werden und kommunale Strukturen gestärkt werden können. (S. 124)

SPD und CDU wollen in Abstimmung mit den Kommunen prüfen, wo es Bedarf gibt, kommunale Strukturen neu zuzuschneiden. Es soll weiterhin Zuschüsse für kommunale Fusionen geben. (S. 124).

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