In der Gemeinde Ostercappeln im Landkreis Osnabrück findet am Sonntag ein Bürgerentscheid statt. Beim ersten Bürgerentscheid in der Geschichte der Gemeinde wird über die Zukunft des Kirchplatzes abgestimmt. Die Gemeinde will den Platz im Einvernehmen mit der Kirche als Eigentümer umgestalten. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität zu verbessern und den Platz attraktiver zu machen. Dagegen regte sich Ende letzten Jahres Widerstand. Anlieger, die dort Geschäfte betreiben, sind mit dem Verlust von Parkplätzen nicht einverstanden und befürchten den Verlust der Geschäfte. Der Platz sei einer der schönsten im Osnabrücker Land und der Umbau verschlinge zu viel Geld.
Daher wurde zu Jahresanfang ein Bürgerbegehren gestartet, für das Ende August die nötigen Unterschriften eingereicht wurden. Es ist der erste Bürgerentscheid in der Geschichte der Gemeinde. Bürgerbegehren gab es zuvor bereits 2020, damals ging es um den Erhalt von Bäumen und Grünflächen an der Grunschule Venne. Die Bürgerbegehren scheiterten während der Corona-Pandemie an der Unterschriftenhürde. Parallel läuft zur Zeit noch das vierte Bürgerbegehren der Gemeindegeschichte. Eine Initiative kämpft für den Erhalt von Bäumen an einer Straße. Hier läuft noch die Unterschriftensammlung.
Der Bürgerentscheid in Ostercappeln ist der 154. Bürgerentscheid in Niedersachsen und der vierte des Jahres 2025. In Kommunen des Landkreises Osnabrück gab es bislang neun Bürgerentscheide. Damit gehört der Landkreis hinter den Landkreisen Holzminden (10 Abstimmungen) und Aurich (13 Abstimmungen) zu den Landkreisen mit den meisten kommunalen Abstimmungen.
Bürgerbegehren (erste Stufe des Verfahrens) gab es im Landkreis Osnabrück bislang 30. Diese endeten elf Mal mit der Unzulässigkeit, zehnmal führten sie zu einem Bürgerentscheid und sechsmal übernahm der Rat das Anliegen des Bürgerbegehrens. Ein Verfahren ist noch offen, in zwei Fällen versandete das Begehren bzw. wurde nicht eingereicht. Bei sechs Bürgerentscheiden erhielt das Begehren eine Mehrheit, in zwei Fällen gab es keine Mehrheit und einmal verfehlte es das Zustimmungsquorum.
Bürgerentscheide im Landkreis Osnabrück seit 1996:
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Bad Rothenfelde 1997 (Wandelhalle Kurpark): Im Sinne des Begehrens
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Bad Rothenfelde 1998 (Wandelhalle Kurpark): Ratsreferendum verfehlt das Zustimmungsquorum
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Georgsmarienhütte 2004 (Gegen Bau einer Umgehungsstrasse): Im Sinne des Begehrens
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Hasbergen 2013 (Gegen die Finanzierung der Neuen Mitte Hasbergen durch Steuermittel): Im Sinne des Begehrens
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Bad Iburg 2015 (Für eine Durchführung der Landesgartenschau in Bad Iburg): Im Sinne des Begehrens
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Bad Essen 2018 (Für den Erhalt des Speichers am Mittellandkanal): Nicht im Sinne des Begehrens
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Bad Iburg 2019 (Für Erhalt der drei Grundschulen anstelle eines Umzuges): Im Sinne des Begehrens
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Glandorf 2021 (Für Verbleib des Gedenksteins auf dem Thieplatz): Im Sinne des Begehrens
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Fürstenau 2024 (Gegen Verpachtung der Pommerkaserne an Landesaufnahmeanstalt): Nicht im Sinne des Begehrens
Bürgerentscheid in Niedersachsen enden in 45,1 Prozent der Fälle im Sinne des Bürgerbegehrens und 24,49 Prozent der Begehren erhalten keine Zustimmung. Weitere 28,76 Prozent bekommen zwar eine Mehrheit scheitern aber am Zustimmungsquorum. Zustimmungsquorum bedeutet: Eine Mehrheit muss für das Begehren stimmen und diese Mehrheit muss mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten der letzten Kommunalwahl entsprechen. Dann gilt der Bürgerentscheid als angenommen und die Forderung des Bürgerbegehrens muss umgesetzt werden. In Ostercappeln wären das 1.612 Stimmen.
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