Beim Bürgerentscheid beteiligten sich nur 28 Prozent der Stimmberechtigten. Das war zu wenig, um das Zustimmungsquorum von 20 Prozent der Stimmberechtigten zu schaffen. Die Zustimmung zum Bürgerbegehren war zwar mit 62 Prozent recht deutlich. Mit einer so niedrigen Beteiligung hätten aber mindestens 71% mit "Ja" stimmen müssen. Die Gemeinde könnte nun ihre Planungen fortsetzen.
Woran hat es gelegen? Schauen wir uns die 13 Stimmbezirke in Ostercappeln an. Auffällig ist, dass die Stimmbezirke im Ort Ostercappeln bei der Beteiligung auf den Plätzen 1, 3 und 5 liegen und in allen drei Stimmbezirken mehrheitlich mit "Nein" gestimmt wurde. In vielen Stimmbezirken, die außerhalb des Ortes Ostercappeln liegen, war die Stimmbeteiligung recht niedrig, dort wurde durchgängig mit "Ja" gestimmt. Offenbar sind die Nein-Sager hier gleich zuhause geblieben. Eine Mobilisierung hat vor allem in Ostercappeln stattgefunden.
Das Ergebnis nennt man in Fachkreisen auch "unecht gescheitert": Unecht, weil es eine Mehrheit gab, die sich aber wegen einer Zusatzhürde nicht durchsetzen konnte.
Bürgerentscheide in Niedersachsen enden in 45,1 Prozent der Fälle im Sinne des Bürgerbegehrens und 24,49 Prozent der Begehren erhalten keine Zustimmung. Weitere 28,76 Prozent bekommen zwar eine Mehrheit scheitern aber am Zustimmungsquorum. Zustimmungsquorum bedeutet: Eine Mehrheit muss für das Begehren stimmen und diese Mehrheit muss mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten der letzten Kommunalwahl entsprechen. Dann gilt der Bürgerentscheid als angenommen und die Forderung des Bürgerbegehrens muss umgesetzt werden.
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