Erste Bürgerentscheide 2026: Oldenburg und Diepholz stimmen ab

In Oldenburg und Diepholz stehen Anfang 2026 wichtige Bürgerentscheide an. Während Diepholz über die Zukunft des Freibads abstimmt, geht es in Oldenburg erneut um die Baumschutzsatzung. Beide Abstimmungen setzen hohe Zustimmungs- und Beteiligungswerte voraus.

Die Termine für die ersten Bürgerentscheide im Kommunalwahljahr 2026 stehen fest.

In Diepholz stimmen Bürgerinnen und Bürger am 26. Januar über eine Alternativplanung für die Umgestaltung des Freibades ab. Gefordert wird, dass statt der geplanten 4x25 Meter Becken ein 6x50 Meter Becken gebaut wird. Es soll eine zusätzliche Sprunganlage mit 2x1 Meter, 2x3 Meter und 1x5 Meter Plattformen gebaut werden. Für das entsprechende Bürgerbegehren wurden im November 3.352 Unterschriften eingereicht (1.408 wären nötig gewesen). Zum sechsten Mal in Niedersachsen bekommen alle Haushalte vor dem Bürgerentscheid eine Abstimmungsinformation zugeschickt. Es ist der erste Bürgerentscheid in der Geschichte der Stadt.

In Oldenburg findet hingegen nach 28 Jahren der zweite Bürgerentscheid statt. Abgestimmt wird am 22. Februar, wie bereits 1998, über die Abschaffung der Baumschutzsatzung. Diese war 2025 beschlossen worden. Eine Initiative hatten binnen drei Monaten rund 14.000 Unterschriften gesammelt und im Oktober eingereicht (10.138 Unterschriften wären nötig gewesen). Im Gegensatz zum Bürgerentscheid in der Stadt Diepholz wird in Oldenburg keine Abstimmungsinformation, wie z.B. ein Abstimmungsheft, an alle Haushalte verschickt.

Damit die Anliegen der jeweiligen Bürgerbegehren verbindlich umgesetzt werden, muss eine Mehrheit der Abstimmenden mit „JA“, also für das Bürgerbegehren, stimmen. Gleichzeitig muss diese Mehrheit mindestens zwanzig Prozent der Wahlberechtigten der letzten Kommunalwahl entsprechen. In Diepholz sind das 2810 Stimmen, in Oldenburg 27.035 Stimmen.

Abstimmungshefte

Abstimmungshefte informieren kompakt, ausgeglichen und für alle zugänglich. In der Schweiz und den USA sind sie selbstverständlich; in Niedersachsen wurden sie bislang nur in fünf Fällen eingesetzt – so in Lüneburg, Barßel, der Grafschaft Bentheim, in Fürstenau und der Krummhörn. Besonders das Lüneburger Heft gilt laut Mehr Demokratie als vorbildlich. Dass diese Hefte verschickt wurden, ist neuer Trend (seit 2020). Sie sind vom Gesetzgeber nicht vorgegeben. Wenn niedersächsische Kommunen das machen ist das freiwillig; es gibt kaum Vorgaben für die Gestaltung.

Weitere Infos

Liste aller Bürgerentscheide in Niedersachsen seit 1997 (MD)

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