Das ist positiv zu bewerten, denn Bürgerinnen und Bürger erhalten zukünftig einen einklagbaren Anspruch auf Zugang zu öffentlichen Informationen erhalten. Neben einem Informationszugang auf Antrag ist auch die Einrichtung eines Informationsregisters geplant. Vorbilder dafür sind Hamburg und Bremen. Über das Informationsregister werden viele öffentliche Dokumente und Informationen öffentlich und kostenfrei zugänglich gemacht, ohne dass der Zugang erst noch beantragt werden muss.
Mehr Demokratie fordert aber einen weitgehenderen Informationszugang als geplant. So ist nach dem bisher vorliegenden Referentenentwurf ausgeschlossen, dass Verträge, die von Universitäten geschlossen werden, zugänglich gemacht werden. Die Pressemitteilung der Justizministerin deute darauf hin, dass es dabei geblieben sei. Auch ist es für einen gut funktionierenden Informationszugang wichtig, die Ausnahmen vom Informationszugang eng zu fassen. So wird die Ausnahme „Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse“ in der Praxis leider, zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger weit ausgelegt.
Laut Pressemitteilung der Justizministerin soll das Gesetz auch für die Kommunalebene gelten.
Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss es noch vom Landtag in zwei Lesungen beschlossen werden.


