Über 120 Kommunalpolitiker/innen für mehr Demokratie

Im März haben wir auf unserer Webseite einen Aufruf veröffentlicht, in dem Kommunalpolitiker/innen den Landtag zu einer Bürgerbegehrens-Reform aufrufen, die die Beteiligungsrechte deutlich stärkt.

In dem Aufruf fordern Kommunalpolitiker/innen aus allen im Landtag vertretenen Parteien sowie weiterer Parteien und Wählergruppen den niedersächsischen Landtag auf, die Regelungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Niedersachsen zu reformieren. Die Reform soll weitergehen, als es die Regierung bisher geplant hat. Mittlerweile haben 121 Mandatsträger/innen mitgemacht.

Zu den Forderungen der Kommunalpolitiker/innen gehört eine Öffnung des Themenkatalogs, eine Senkung der Unterschriftenhürde gerade in größeren Städten und eine Absenkung der Abstimmungshürde auf 15 Prozent.

Ziele des Aufrufes

Die Aufrufunterzeichner wollen darauf hinwirken, dass der niedersächsische Landtag eine bürgerfreundliche Bürgerbegehrens-Regelung beschließt. Die Unterzeichner verweisen auf Bayern und fordern mehr zugelassene Themen sowie deutlich niedrigere Hürden für die Unterschriftensammlung und den Bürgerentscheid. In Bayern hat es seit 1995 über 1600 Bürgerentscheide gegeben. Dort gilt ein Unterschriftenquorum von 10 bis 3 Prozent, es gibt sehr wenige Themenausschlüsse. Bei Bürgerentscheiden gilt dort ein Zustimmungsquorum zwischen 20 und 10 Prozent, das mit steigender Einwohnergröße sinkt.

Die Landesregierung hatte im Januar einen Gesetzentwurf dazu beschlossen, der sich mittlerweile im Gesetzgebungsverfahren befindet und im Oktober beschlossen werden soll.

Mehr Demokratie bewertet diesen Entwurf als nicht ausreichend. So sind keine Erweiterungen bei den für ein Bürgerbegehren zugelassenen Themen geplant, das Unterschriftenquorum sinkt nur in Kommunen ab 200.000 Einwohner deutlich, das Zustimmungsquorum beim Bürgerentscheid soll nur von 25 auf zwanzig Prozent sinken. Weiterer Minuspunkt ist die geplante Streichung der obligatorischen Abstimmungsbenachrichtigung.

Positiv sind die Einführung der aufschiebenden Wirkung und die Streichung des Kostendeckungsvorschlages, der schon sehr viele Bürgerbegehren zu Fall gebracht hat.

Der Aufruf kann von Rats- und Kreistagsmitgliedern sowie Bürgermeistern und Landräten unterzeichnet werden.

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