Volksbegehren Bremen: ein Jahr danach

Bericht über das Volksbegehren - Bürgerschaft setzt Ausschuss zur Reform der Volksgesetzgebung ein.

Bremen. Heute vor einem Jahr, am 18. Oktober 2006, gab Mehr Demokratie in Bremen die Unterschriften für das Volksbegehren "Mehr Demokratie beim Wählen" ab. Das Volksbegehren war das erste, das die hohen Hürden der Bremer Volksgesetzgebung überwinden konnte. Dies hatte Folgen: das Wahlrecht wurde entsprechend unserem Vorschlag geändert, ab 2011 haben Bremer Bürgerinnen und Bürger mehr Einfluss bei den Wahlen.

(Den gerade veröffentlichten Bericht können Sie mit einem Klick auf das untenstehende PDF "Abschlussbericht" öffnen.)

Eine weitere Folge des Volksbegehrens ist, dass die Bremer Politik sich mittlerweile ernsthaft mit einer Reform der Volksgesetzgebung befasst. Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Grünen wurde eine Reform vereinbart. Am 18. Oktober 2007 wurde von der Bürgerschaft beschlossen, einen nichtständigen Ausschuss zur Reform der Volksgesetzgebung und der Weiterentwicklung des Wahlrechts einzusetzen. Diskussionspunkte sind die Senkung der Unterschriftenhürden beim Volksbegehren und eine thematische Erweiterung.

Dieser Beschluss vom 18. Oktober 2007 ist eine Folge des 18. Oktober 2006!

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