60 Jahre Volksgesetzgebung in Bremen

[23/07] Kein Grund zum Feiern

Bremen. Die Volksgesetzgebung im Zwei-Städte-Staat Bremen feiert an

diesem Freitag einen runden Geburtstag. Durch eine Volksabstimmung wurde die Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 12. Oktober 1947 von der Bevölkerung angenommen. Damit gibt es seit 60 Jahren -rein rechtlich- die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger, per Volksbegehren und Volksentscheid die Politik im Bundesland Bremen mitzugestalten.


Wirklichen Grund zum Feiern des Jubiläums sieht der Verein Mehr Demokratie allerdings nicht. Erst einmal wurde ein Gesetz aufgrund eines erfolgreichen Volksbegehrens in Bremen beschlossen. Mehr Demokratie begrüßt daher die Absicht der Rot-Grünen Koalition, die Zugangsvoraussetzungen für Volksbegehren und Volksentscheid zu erleichtern. „Wenn die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger ernsthaft gewollt ist, muss sie praktisch auch möglich sein“, fordert Tim Weber, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie.


Neben einer deutlichen Senkung der Unterschriftenhürde bei Volksbegehren und einer Absenkung der Zustimmungsquoren beim Volksentscheid schlägt Mehr Demokratie deshalb vor, den Themenkreis zu erweitern. Bisher sind Volksbegehren mit nur geringfügigem Einfluss auf den Landeshaushalt unzulässig.


„Die Bremer Volksgesetzgebung ist wie ein Schwimmbad ohne Wasser, das macht den Bürgern keinen Spaß. Eine Reform, die diesen Namen auch verdient, ist offensichtlich überfällig“, so Weber weiter. Damit die Reform zügig auf den Weg gebracht werden kann, sollten die Abgeordneten jetzt handeln und einen entsprechenden Ausschuss einsetzen.


 

Eine Bilanz der Volksgesetzgebung und die Reformvorschläge von Mehr

Demokratie finden Sie auf der Homepage des Landesverbands:

 

www.bremen-nds.mehr-demokratie.de/bilanz.html

www.bremen-nds.mehr-demokratie.de/reformen-bremen.html

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