In Niedersachsen gab es hingegen keine neuen Volksbegehren oder Volksinitiativen. Insgesamt verzeichnet der Volksbegehrens-Bericht für Niedersachsen nur ein laufendes Verfahren, nämlich eine Volksinitiative zu Kita-Plätzen, die 2014 abschließend im Landtag behandelt wurde. Auch eine nach Einschätzung von Mehr Demokratie überfällige Reformdebatte ist nicht zu verzeichnen: „Flaute bei der direkten Demokratie, das liegt an den hohen Hürden, 600.000 Unterschriften für ein Volksbegehren sind einfach zu viel“ sagt Tim Weber, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie.
In Bremen gab es genau ein neu gestartetes direktdemokratisches Verfahren, hier handelte es sich um den Zulassungsantrag für ein landesweites Volksbegehren zur Rekommunalisierung der Abfallwirtschaft.
Reformbedarf in Bremen
Trotz mehrerer Reformen bleibe der Reformbedarf im Land Bremen bestehen, Die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide sind nach wie vor entschieden zu hoch. Ein Blick nach Hamburg genügt. Dort finden Volksentscheide statt, in Bremen nicht.
In Hamburg gibt es es z.B. deutlich niedrigere Hürden für verfassungsändernde Volksentscheide. In Bremen sei es ohnehin schwer, per Volksentscheid die Verfassung zu ändern, weil für das vorausgehende Volksbegehren die doppelte Unterschriftenzahl erforderlich sei wie für ein Volksbegehren zu einem einfachen Gesetz. Bremen steht zwar mit dem 40-Prozent-Quorum besser da als viele andere Bundesländer, die Hürde wird aber trotzdem kaum zu schaffen sein.
In Bremen waren 2009 und 2013 die Hürden für Volksbegehren gesenkt worden. 2009 für einfachgesetzliche Volksbegehren, 2013 auch für verfassungsändernde Volksbegehren. Im Gegensatz zu Hamburg habe dies aber nicht zu praktischen Beispielen geführt.
Niedersachsen
In Niedersachsen wird zur Zeit eine Reform von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden geplant. Das ist gut, aber sobald diese Reform abgeschlossen sei, muss eine Reform der landesweiten direkten Demokratie folgen. Denn seit 1993 gelten die gleichen Regelungen für die direkte Demokratie unverändert, es gab nur zehn Anläufe zu Volksbegehren, von denen es nur drei zum Volksbegehren geschafft haben. Das spricht Bände: eine Reform ist überfällig.
In Bundesländern wie Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt sind 2014 Reformen (bzw. Reförmchen, in Sachsen-Anhalt) abgeschlossen worden In Bundesländern wie Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hessen werden Reformen konkret geplant und stehen vor dem Abschluss. Bei uns in Niedersachsen gibt es hingegen nur eine Absichtserklärung im Koalitionsvertrag. Wir finden: Rot-Grün soll einen Vorschlag vorlegen und die CDU ins Boot einsteigen. Nur nein sagen und sich verweigern, ist nicht der richtige Weg. Für eine Reform von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid muß die Verfassung mit Zweidrittel-Mehrheit geändert werden, es braucht also die Zustimmung der CDU.
Konkret fordert Mehr Demokratie die Senkung des Unterschriftenquorums von zehn auf fünf Prozent sowie eine Straffung des Verfahrens. So sollten Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid zu einem aufeinander aufbauenden dreistufigen Verfahren umgebaut werden. Bei Volksentscheiden sollte Zustimmungsquorum gestrichen oder wenigstens stark reduziert werden. Insbesondere bei verfassungsändernden Volksentscheiden ist das Zustimmungsquorum prohibitiv, denn bei einem Volksentscheid über Verfassungsänderungen liegt die Zustimmung bei 50 Prozent aller Stimmberechtigten. Das ist nicht zu schaffen. Diese Hürde verhindert wirksame Mitbestimmung. Bundesländer, die das besser geregelt haben, sind Bayern oder Hamburg.
Die Themenschwerpunkte der Vergangenheit zeigten, dass es auch in Niedersachsen Themen für Volksbegehren gebe: 27 Prozent drehten sich um Bildung und Kultur, 24 Prozent drehten sich um Demokratie, Staatsorganisation und Innenpolitik, 7 Prozent um Verkehrspolitik. Vergangene Volksinitiativen und Volksbegehren zeigen, dass es auch in Niedersachsen den Wunsch nach Mitbestimmung gibt.


