In dem bereits zum fünften Mal erscheinende Ranking haben die Autoren Frank Rehmet und Tim Weber untersucht, wie bürgerfreundlich die Verfahren der direkten Demokratie auf Kommunal- und Landesebene in den verschiedenen Bundesländern geregelt sind. Die Ergebnisse bewerten wir mit Schulnoten von 1-5. Auf der Kommunalebene konnte Niedersachsen sich durch die jüngste Reform minimal verbessern, insgesamt ist Niedersachsen 13. mit der Note 4,1. Das heißt: Niedersachsen steht direktdemokratisch eigentümlich still, der Reformwille ist zu zaghaft.
Niedersachsen fällt zurück
Die Platzierung Niedersachsens in den Volksentscheidsrankings hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich verschlechtert. Niedersachsen landete im ersten Ranking 2003 noch auf Platz sieben, mittlerweile liegt es an 13. Stelle. Wir führen das auf fehlenden Reformwillen zurück. Das hat dazu geführt, dass reformmutigere Bundesländer an Niedersachsen vorbeigezogen sind. Sichtbar wird dies an den Durchschnittsnoten: Die Durchschnittsnote des Rankings liegt bei 3,4, Niedersachsen erreicht nur 4,1, zudem ist die Durschschnittsnote in den letzten Jahren auch immer besser geworden. Beim Ranking 2013 lag sie noch bei 3,6.
Die Zahl der Bundesländer, die mit der Note „ausreichend“ oder schlechter bewertet wurde, lag im Ranking 2013 bei neun. Mittlerweile sind es nur noch fünf, darunter Niedersachsen. Gute Beispiele für reformfreudige Länder sind Baden-Württemberg, Bremen, Thüringen und Berlin, die ihre Platzierung über die Jahre deutlich verbessern konnten und an Niedersachsen vorbeigezogen sind. Baden-Württemberg ermöglicht es den Bürgern, über Bauprojekte abzustimmen, Niedersachsen schließt das faktisch aus. Das begründet die dürftige Platzierung Niedersachsens.
Schlechte Rankingnote = wenig direktdemokratische Praxis
Dass die Noten praktische Relevanz haben, wird an der Zahl der direktdemokratischen Verfahren in Niedersachsen deutlich. Volksentscheide hat es in Niedersachsen noch nie gegeben, von den zehn Anträgen auf Volksbegehren haben es nur drei bis zum Volksbegehren geschafft, davon sind zwei am Unterschriftenquorum gescheitert. Gleiches gilt für die Kommunalebene. Dort ist die Zahl von gut 300 Bürgerbegehren und 95 Bürgerentscheiden ebenfalls keine Offenbarung. Weniger Bürgerentscheide hat es in den Flächenländern nur in Thüringen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland gegeben. Thüringen hat mittlerweile sehr gute Regelungen und dürfte auch bei der Zahl der Bürgerentscheide bald deutlich zulegen.
Auswirkungen der Reform
Die Regelungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind zwar durch die am 1. November in Kraft getretene Reform bürgerfreundlicher geworden, was sich auch auf die Rankingnote ausgewirkt hat. Allerdings sind Elemente reformiert worden, die nur mit geringem Gewicht in die Rankingnote eingeflossen sind (Kostendeckungsvorschlag, aufschiebende Wirkung). Deutlichere Auswirkungen auf die Note hätte eine Erweiterung des Themenspektrums gehabt. Dann könnten die Bürgerinnen und Bürger über viel mehr kommunalpolitische Themen entscheiden. Auch eine deutlichere Senkung des Unterschriftenquorums oder des Zustimmungsquorums hätte zu einer stärkeren Verbesserung im Ranking geführt. Niedersachsen steht direktdemokratisch auf der falschen Seite. Bessere Regelungen bedeuten auch mehr Praxis und mehr Mitentscheiden der Bürger. Das sieht man in anderen Bundesländern.
Es muss noch was passieren in Niedersachsen
Auch auf Landesebene hat Mehr Demokratie Vorschläge für Verbesserungen. So sollte die Unterschriftenhürde deutlich gesenkt werden und das Zustimmungsquorum beim Volksentscheid entfallen. Erst dann ist mit einer besseren Platzierung im nächsten Volksentscheidsranking zu rechnen. Das nächste Ranking dürfte 2019 erscheinen, ob bis dahin noch was passiert in Niedersachsen?


