Viel los ist zur Zeit in Ostfriesland. Während ein Bürgerbegehren zum geplanten Zentralklinikum in Großheil noch unter Startproblemen leidet und für ein Bürgerbegehren in Südbrookmerland wohl noch bis kurz vor Weihnachten Unterschriften gesammelt werden, geht in Westoverledingen das dritte ostfriesische Bürgerbegehren des Jahres an den Start. Wie auch in Südbrookmerland geht es auch hier um das Thema Straßenausbau.
Das am 2. November bei der Gemeinde angezeigte Bürgerbegehren will erreichen, dass im Gemeindegebiet der Erhalt der vorhandenen Straßen Vorrang vor dem Ausbau (Verbreiterungen, Bau von Fuß- und Radwegen etc.) dieser Straßen erhält. Außerdem soll die Gemeindeverwaltung verpflichtet werden, jährlich eine Vorhabenliste aller Straßenausbaupläne zu erstellen und diese Liste auf Einwohnerversammlungen ergebnisoffen zu diskutieren, bevor andere Gremien sich mit den Plänen beschäftigen. Die Vorhabenliste ist ein zentrales Element des Heidelberger Modells, eines seit einigen Jahren praktizierten Modells der Bürgerbeteiligung.
Hintergrund: Straßenausbaupläne
Hintergrund dieses Bürgerbegehrens Straßenausbaupläne der Gemeinde Westoverldingen, gegen die sich Bürgerinnen und Bürger wehren. In der Begründung des Bürgerbegehrens wird z.B. das bisherige „verwaltungsorientierte Verfahren“ kritisiert. Beim Straßenausbau ist es oft so, dass Anlieger an den Kosten des Straßenausbaues finanziell beteiligt werden, was dann zu Streit mit der Gemeinde führt, weil Anlieger sich dagegen wehren. So hat die Gemeinde ein Straßenausbauprogramm aufgestellt, dass 45 Straßen zur Erneuerung vorsieht.
Beispiel Birkenstraße
Konkretes Beispiel: die Birkenstraße, eine mit Betonplatten befestigte sechzig Jahre alte Straße von 3,50m Breite soll ausgebaut, auf 5m verbreitert und asphaltiert werden. Diesem Ausbau werden 200 alte Birken zum Opfer fallen, so die Befürchtung einer lokalen Bürgerinitiative.
Erst Zulässigkeitsprüfung, dann Unterschriftensammlung
Bevor die Unterschriften für das angezeigte Bürgerbegehren gesammelt werden können, prüft der Verwaltungausschuss der Gemeinde nun die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Circa. 1600 Unterschriften müssten für das Bürgerbegehren gesammelt werden, damit es zum Bürgerentscheid kommt.


