Streit um möglichen Bürgerentscheidstermin in Einbeck

[13/09] Position des Landeswahlleiters unverständlich

Bremen/Einbeck. Am Donnerstag entscheidet der Verwaltungsausschuss in Einbeck voraussichtlich über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und über die Abstimmungsbedingungen des möglichen Bürgerentscheids "Erhalt des Möncheplatzes". Innerhalb der nächsten drei Monate nach Beschluss der Zulässigkeit muss der Bürgerentscheid stattfinden. Mehr Demokratie weist auf den 7. Juni als naheliegenden Abstimmungstermin hin und fordert die Zusammenlegung des Bürgerentscheids mit der Europawahl.

 

Wie Presseberichten zu entnehmen war, hat der stellvertretende Landeswahlleiter Markus Steinmetz Bedenken geäußert, den Bürgerentscheid am Tag der Europawahl abzuhalten. Die Argumentation, wonach die "Wahlbestandssicherung" oberstes Gebot sein müsse, könne man zwar verstehen, allerdings sieht Mehr Demokratie in einer Zusammenlegung mit der Wahl keinen Konflikt. Der Gesetzgeber schließt eine Zusammenlegung mit Bürgermeister- und Kommunalwahlen aus, andere Wahlen seien dort nicht genannt. Die Argumentation Steinmetz´s, dass die Thematik beim Bürgerentscheid die Chancengleichheit von Wahlbewerbern behindere und damit das Risiko der Wahlanfechtung bestehe, ist nicht nachvollziehbar.

Ebensowenig die Vermutung, dass eine räumliche Trennung für die Entscheidungsfreiheit der Wähler erforderlich sei. "Den Bürgern Einbecks wird damit das eigene Urteilsvermögen abgesprochen. Man sollte den Wählern zutrauen, zwischen einer Wahl und einem Bürgerentscheid unterscheiden zu können", sagt Tim Weber, Sprecher des Landesverbands.

 

Mehr Demokratie weist darauf hin, dass am Tag der Europawahl in drei anderen Bundesländern mindestens vier Bürgerentscheide stattfinden werden. In Bayern, dem Bundesland mit den meisten Bürgerentscheiden, ist die Zusammenlegung mit Wahlen gängige Praxis. Viele Gemeinden in Nordrhein-Westfalen haben in ihrer Bürgerentscheidssatzung festgeschrieben, dass im Falle der Nähe zu einer Wahl die Zusammenlegung beider Termine erfolgen muss. In vielen anderen Bundesländern finden Bürgerentscheide regelmäßig parallel zu Wahlen statt. Auch in Niedersachsen gab es Bürgerentscheide schon gemeinsam mit Landtagswahlen und am gleichen Tag der Bundestagswahl. Insgesamt wurden in Niedersachsen sechs Bürgerentscheide mit Wahlen zusammengelegt, während in sechs Fällen trotz der Nähe zu einer Wahl ein extra Termin angesetzt wurde.

 

Mehr Demokratie appelliert an die Stadt Einbeck, die Zusammenlegung beider Termine zu ermöglichen, "um möglichst viele Menschen zum Gang an die Urne zu bewegen", so Weber weiter.