Transparenzgesetz Niedersachsen: Entwurf der Landesregierung ist eine Mogelpackung

[PM Bündnis für Transparenz in Niedersachsen]

Netzwerk Recherche e.V.

Transparency International Deutschland e.V.

Open Knowledge Foundation

Mehr Demokratie e.V. Bremen/Niedersachsen

Deutscher Journalisten-Verband Niedersachsen

Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit e.V.

 

Der Entwurf für ein Transparenzgesetz in Niedersachsen, der heute im Landeskabinett behandelt wird, ist in der jetzigen Form völlig unzureichend. So lautet das einhellige Urteil eines Zusammenschlusses von mehreren zivilgesellschaftlichen Organisationen und Journalistenverbänden, die sich für einen besseren Informationszugang der Bürger zu Verwaltungsinformationen einsetzen.

„Dass endlich auch Niedersachsen sich als eines der letzten Bundesländer von der obrigkeitsstaatlichen Tradition des Amtsgeheimnisses verabschieden will, ist zwar lobenswert. Doch leider hält der Entwurf der Landesregierung nicht, was der Name verspricht – es ist eine Mogelpackung“, so Manfred Redelfs von der Journalistenorganisation Netzwerk Recherche. Zur Begründung ihrer Kritik verweist das Transparenz-Bündnis auf die Fülle der Ausnahmeklauseln vom Grundsatz der Transparenz, eine abschreckende Gebührenregelung und die fehlende automatische Veröffentlichung von Dokumenten im Internet.

Das Ziel des Gesetzes, allen Bürgern in Niedersachsen grundsätzlich den Zugang zu Verwaltungsinformationen zu eröffnen, wird vor allem durch den umfangreichen Ausnahmekatalog wieder infrage gestellt. „Wir haben Verständnis dafür, dass nicht alles veröffentlicht werden kann. Doch die Ausnahme vom Grundsatz der Transparenz muss inhaltlich begründet sein, nicht durch die pauschale Ausklammerung ganzer Bereiche aus der Reichweite des Gesetzes“, so Sieglinde Gauer-Lietz von der Anti-Korruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. Das Bündnis verweist hierzu vor allem auf die Ausnahmeregelungen für den Landesrechnungshof, die Hochschulen und auch den Landtag selbst. „Wenn die umfangreichsten Paragrafen die sind, die die Ausnahmen regeln, spricht das nicht für mehr Transparenz“, so Gauer-Lietz.

Bei dem Ausnahmekatalog vermisst das Bündnis zudem eine in jedem Einzelfall vorzunehmende Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an der Information. „Wenn z.B. eine Behörde in Niedersachsen Informationen über die Abgasschummeleien bei Volkswagen hat, dann mag es sein, dass das Unternehmen sich auf ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis beruft. Aber das Aufklärungsinteresse wiegt in diesem Fall schwerer als Unternehmensinteresse. Für solche Fälle ist der Grundsatz der Abwägung wichtig“, unterstreicht Arne Semsrott von der Open Knowledge Foundation.

Damit die Bürger ihren neuen Informationsanspruch auch wahrnehmen können, muss die Gebührenregelung so gestaltet werden, dass niemand durch übertriebene Kosten von der Nutzung des neuen Rechts abgeschreckt wird. Der Entwurf der Landesregierung sieht jedoch, anders als in den anderen Bundesländern und im Bund üblich, keine Gebührenobergrenze vor.

Hinzu kommt, dass selbst für Ablehnungen Gebühren erhoben werden können. „Wenn ein Bürger befürchten muss, dass er statt der gewünschten Informationen nur einen Ablehnungsbescheid und dazu noch eine Rechnung erhält, ist das gewiss keine Maßnahme zum Abbau der Politikverdrossenheit“, kritisiert Tim Weber vom Verein Mehr Demokratie e.V.

Als zentrales Manko sieht das Bündnis den Verzicht auf ein Informationsregister an, bei dem im Gesetz definierte Dokumente der Verwaltung automatisch im Internet veröffentlicht werden. „Als Journalisten sind wir auf einen schnellen und einfachen Informationszugang angewiesen. Leider listet das Gesetz bei den zu veröffentlichenden Dokumenten im Wesentlichen Selbstverständlichkeiten auf, wie Gesetze und Verordnungen oder Organisationspläne. Und ohne Frist für den Start eines Informationsregisters ist das nur eine vage Absichtserklärung“, bemängelt Frank Rieger vom Deutschen Journalisten-Verband Niedersachsen.

Das Bündnis fordert, im Gesetz stattdessen den verbindlichen Start des Informationsregisters nach einer Übergangsfrist von drei Jahren festzuschreiben. So hätte die Verwaltung genügend Zeit, sich auf die Neuerung einzustellen.

Das Bündnis für Informationsfreiheit wird den Gesetzgebungsprozess weiterhin kritisch begleiten und fordert die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages auf, sich nun fraktionsübergreifend für eine Verbesserung stark zu machen. „Es wäre blamabel, wenn

Niedersachsen den Sprung nach vorne verpasst“, bilanziert Manfred Redelfs von Netzwerk Recherche.

 

Für Rückfragen:

<typolist>Netzwerk Recherche e.V.: Dr. Manfred Redelfs, redelfs@netzwerkrecherche.de, Tel. 0151/180 533 85

Transparency International Deutschland e.V.: Sieglinde Gauer-Lietz, rg-niedersachsen@transparency.de, Tel. 030/5498980

Open Knowledge Foundation: Arne Semsrott, arne.semsrott@okfn.de, Tel. 030/577036660

Mehr Demokratie e.V. Bremen/Niedersachsen: Tim Weber, tim.weber@mehr-demokratie.de, Tel. 0421/794 63 70

Deutscher Journalisten-Verband Niedersachsen: Dr. Frank Rieger, rieger@djv-niedersachsen.de, Tel. 0511/318 08 08

Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit e.V.: Dr. Sven Berger, dgfi@arcor.de, Tel. 030/18681 1480</typolist>

 

Ausführliche Informationen:

 

<typolist>Gesetzentwurf der Landesregierung: www.mi.niedersachsen.de/download/114782

Ausführliche Stellungnahme von Netzwerk Recherche e.V. vom 14. März 2017: netzwerkrecherche.org/wp-content/uploads/2017/03/NR-Stellungnahme-TranspG-Niedersachsen-Maerz2017.pdf

Stellungnahme von Transparency Deutschland, Mehr Demokratie e.V. und Open Knowledge Foundation vom 15. März 2017: www.transparency.de/fileadmin/pdfs/Regionalgruppen/2017-03-15_Stellungnahme_Entwurf_Transparenzgesetz_Niedersachsen_Transparency_Deutschland.pdf

Mustergesetzentwurf für ein bürgerfreundliches Landesgesetz (hier bezogen auf Baden-Württemberg, auf Niedersachsen übertragbar), von Netzwerk Recherche : netzwerkrecherche.org/wp-content/uploads/2014/06/transparenzgesetz_bw_entwurf_nr-1.pdf</typolist&gt;