
Das Zustimmungsquorum - Hohe Hürde zum Erfolg

Haben genug Bürger ein Bürgerbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützt, ist dieses formell zulässig. Wird es dennoch vom Rat mehrheitlich abgelehnt, kommt es zum Bürgerentscheid. Dieser wird üblicherweise wie eine Wahl durchgeführt.
An der Abstimmung können alle Stimmberechtigten einer Stadt oder Gemeinde teilnehmen. Bei der Abstimmung können Sie die Fragestellung des Bürgerentscheids mit Ja oder Nein beantworten. Dabei entscheidet die Mehrheit über das Ergebnis des Bürgerentscheids.
Es gibt zwei Arten von Abstimmungsquoren, welche die Gültigkeit eines Bürgerentscheids beeinflussen können, das Beteiligungsquorum und das Zustimmungsquorum.
Das Beteiligungsquorum fordert eine bestimmte Mindestbeteiligung von allen Wahlberechtigten. Beispiel: Wird bei einer Abstimmung nicht die vorgeschriebene Mindestbeteiligung von z.B. 15% erreicht, ist das Ergebnis ungültig. Ein Beteiligungsquorum gibt es bei Bürgerentscheiden in den Berliner Bezirken.
Wie funktioniert das Zustimmungsquorum?
Das Zustimmungsquorum dagegen verlangt einen Mindestanteil an Ja-Stimmen. Dieser Mindestanteil der positiven Stimmen ist jedoch auf die Anzahl der Wahlberechtigten bezogen. In Niedersachsen liegt das Zustimmungsquorum bei mindestens 20 Prozent Ja-Stimmen aller Wahlberechtigten.
Das Problem beim Zustimmungsquorum ist, dass es demokratisch zustande gekommene Mehrheiten zu Minderheiten macht. Erste Untersuchungsergebnisse der Forschungsstelle für Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie erlauben den Schluss, dass dieses Quorum die Beteiligung bei Bürgerentscheiden im Vergleich mit Abstimmungen ohne Quorum senkt. Grund: Die Gegner eines Bürgerbegehrens setzen auf Strategien wie Ignorieren und Behinderung bei der Abstimmungsteilnahme und mobilisieren ihre Anhänger selbst nicht zur Stimmabgabe beim Bürgerentscheid.
Beispielrechnung
Hat eine Stadt also z. B. 100.000 stimmberechtigte Bürger, müssen mindestens 20.000 von diesen im Bürgerentschied mit "Ja" stimmen. Wird diese Mindestzustimmung nicht erreicht, ist der Bürgerentscheid ungültig. In Niedersachsen scheitern an dem bis 2016 geltenden Abstimmungsquorum von 25 Prozent 35 Prozent der Bürgerentscheide.
Beteiligung bei Bürgerentscheiden oft niedriger
Dass die Beteiligung an Bürgerentscheiden meist niedriger ist als bei Wahlen, liegt in der Natur der Sache. Während es bei Wahlen immer um eine Entscheidung über die Richtung der Gesamtpolitik in den nächsten Jahren geht, geht es bei einem Bürgerentscheid immer nur um das "Ja" oder "Nein" zu einer einzigen Sachfrage. Zur Abstimmungsteilnahme ist deshalb meist nur ein Bruchteil der an einer Wahl Teilnehmenden motiviert. Dies verringert aber nicht die Legitimation des Abstimmungsergebnisses.
Auch bei Wahlen wird eine niedrige Beteiligung zwar bedauert, das Wahlergebnis schließlich aber nicht infrage gestellt. So erhielt die CDU bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 26. März 2006 etwa die Stimmen von nur 16 Prozent aller Wahlberechtigten, trotzdem bezweifelte niemand das Recht der Partei, die Landesregierung zu stellen.
Sinn oder Unsinn von Abstimmungsquoren
Dr. Paul Tiefenbach (Bremen) erörtert den Sinn oder Unsinn von Abstimmungsquoren. Aus unserer Reihe "Positionen zur direkten Demokratie"
Download (PDF, 117 KB, 5 Seiten)


