1998-2000: Volksbegehren "Mehr Demokratie in Bremen"

Im Frühjahr 1998 leitete der Bremer Landesverband von Mehr Demokratie e.V. das Volksbegehren "Mehr Demokratie in Bremen" ein. Ziel war eine Vereinfachung des Volksentscheids. 7.569 BremerInnen unterschrieben den Zulassungsantrag.

 

Unsere wichtigsten Forderungen waren:

  • Einführung der Volksinitiative als Vorstufe zu Volksbegehren und Volksentscheid.
  • Zulassung aller politischen Themen zum Volksbegehren, Streichung des "Finanztabus".
  • Kompromißmöglichkeiten zwischen einer Initiative und dem Landtag.
  • Senkung der Hürden für Volksbegehren auf ca. ein Drittel des heutigen Niveaus: Ca. 17.000 statt bisher 50.000 Unterschriften. Bei Verfassungsänderungen ca. 35.000 statt bisher 100.000 Unterschriften.
  • Einführung einer Abstimmgsbroschüre.
  • Streichung von Abstimmungsklauseln (Zustimmungsquoren) beim Volksentscheid. Wie bei Wahlen sollte auch beim Volksentscheid die Mehrheit entscheiden.
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    Am 8. September 1998 erklärte der Senat das Volksbegehren für unzulässig und legte es dem Staatsgerichtshof vor. Die Begründung: Die von Mehr Demokratie geforderte Gleichstellung von Volksentscheiden und Wahlen, von Volk und Parlament sei verfassungswidrig. Es sei nicht zulässig, daß die Bevölkerung selbst über ihre Mitspracherechte entscheidet.

     

    Es kam zur Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof. Das Verfahren hat zwar gezeigt, daß die Hürden für Volksbegehren in Bremen zu hoch sind - das mußten auch die Vertreter des Senats zugeben. Trotzdem hat das Gericht unser Volksbegehren mit seinem Urteil vom 14. Februar 2000 nicht zugelassen.

     

    Im Gegensatz zu Bremen wurden ähnliche Vorstöße für mehr Bürgerbeteiligung 1995 in Bayern und 1998 in Hamburg zugelassen.

     

    Mehr Demokratie kämpft weiter für die Erleichterung von Volksentscheiden in Bremen und hat neue Reformvorschläge vorgelegt.

     

    Im folgenden dokumentieren wir die wichtigsten Stationen des Volksbegehrens "Mehr Demokratie in Bremen":

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  • Chronik des Volksbegehrens

  • Der Gesetzentwurf von "Mehr Demokratie in Bremen"

  • Die wichtigsten Pluspunkte des Gesetzentwurfes

  • Die Unterstützer des Volksbegehrens

  • Das Urteil des Staatsgerichtshofs vom 14.02.2000 und unsere Kritik (Artikel von Ralph Kampwirth aus der "zeitschrift für direkte demokratie" nr. 2/2000)