Bremerhaven: Bürgerbegehren für Erhalt der eigenständigen Polizei gestartet

In Bremerhaven wurde im August ein Bürgerbegehren zum Erhalt der selbständigen Ortspolizei Bremerhaven angekündigt. Vor einer Woche hat dann die Unterschriftensammlung begonnen. Das Bürgerbegehren ist eine Reaktion auf Pläne, die bisher eigenständige Bremerhavener Ortspolizei in die Bremer Landespolizei einzugliedern.

Initiiert hat das Bürgerbegehren die Bremerhavener Gewerkschaft der Polizei, nachdem zuvor die Partei „Bürger in Wut“ ein solches Begehren angekündigt hat. Das Bürgerbegehren ist das erste Bürgerbegehren seit den Bürgerbegehrens-Reformen von 2012 und 2015.

Aufgrund der 90.126 Wahlberechtigten bei der Wahl im Mai 2015 müssen 4506 Unterschriften (entsprechend fünf Prozent der Stimmberechtigten) gesammelt werden, damit das Bürgerbegehren gültig ist. Ist dies der Fall und wird das Bürgerbegehren dann für zulässig erklärt kommt es zum Bürgerentscheid. Dieser entfällt nur, wenn die Stadtverordnetenversammlung das Anliegen des Bürgerbegehren übernimmt, also diesem zustimmt. Wäre das Begehren vor dem 8. Juni, also nach den alten Regeln gestartet worden, hätten sogar 6.760 Unterschriften gesammelt werden müssen.

Hintergrund für das Bürgerbegehren ist ein Passus im rot-grünen Koalitionsvertrag, der vorsieht, der Stadt Bremerhaven anzubieten, Lehrer und Polizei von der Stadt in den Landesdienst zu übernehmen. Davon verspricht man sich Synergieeffekte, Ziel ist laut Koalitionsvertrag „die kommunale Selbstständigkeit Bremerhavens sicherzustellen“.

Die GdP befürchtet Nachteile für Bremerhaven in Form von Arbeitsplatzverlusten, den Verlust der Identität der Polizei Bremerhavens. Letztendlich wird befürchtet, dass Bremerhaven eigenständige Entscheidungsbefugnisse verliert.

Das Bürgerbegehren ist erst das dritte Bürgerbegehren in Bremerhaven. 1996 gab es ein Bürgerbegehren gegen Wohnbebauung in einem Kleingartengebiet, 1998 ein Bürgerbegehren zum Bau des Ocean Parks, der letztendlich in einen Bürgerentscheid mündete.

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