Bündnis fordert innovatives Transparenzgesetz für Niedersachsen

Vermutlich noch in diesem Jahr soll auch in Niedersachsen ein Transparenzgesetz installiert werden, mit dem die Bürger Ihr Recht auf Informationsfreiheit durchsetzen können. So zumindest wurde es z.B. im Koalitionsvertrag von Rot-Grün angekündigt. Nun mehren sich beim "Bündnis für Transparenz", dem auch Mehr Demokratie angehört, die Zweifel daran, dass die Regierung sich dabei am Hamburger Vorbild orientieren wird.

Die Zweifel erwachsen aus Äußerungen der Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz auf dem Landkreistag in Gifhorn. Dort hatte sie bekundet, den Interessen der Landkreise für die geplante Gesetzgebung zur Informationsfreiheit besondere Beachtung schenken zu wollen.

Dieses öffentliche Versprechen sowie die Tatsache, dass nur noch von einem viel kürzer greifenden Informationsfreiheitsgesetz, nicht aber von einem Transparenzgesetz die Rede ist, nährt die Befürchtung, als würden derzeit hinter verschlossenen Türen Fakten geschaffen, die den Bürgern - anders als bisher bekundet - keine umfassenden Informationsfreiheitsrechte eröffnet. Wir befürchten, dass Landkreise und Gemeinden von der Tranzparenzpflicht ausgenommen werden sollen. Aus unserer Sicht sind Informationsfreiheitsrechte und Transparenz dann sinnvoll, wenn viele Einrichtungen mitmachen. Dazu zählen auch Landkreise und Gemeinden. Das Bündnis ermahnt die niedersächsische Justizministerin, nicht hinter verschlossenen Türen verengende und vorgreifende Fakten zu schaffen.

Dem Bündnis aus unabhängigen Nicht-Regierungs-Organisationen gehören die Vereine Mehr Demokratie, Chaos Computer Club Hannover, die Open Knowledge Foundation Deutschland sowie Transparency International an. Das Bündnis erinnert die Ministerin an ihre früheren Äußerungen vom Juni 2013. Damals, wenige Monate nach der Landtagswahl, hieß es, dass sich die rot-grüne Landesregierung "ausdrücklich am Hamburger Transparenzgesetz" orientieren wolle. Weiter war die Rede davon, dass der "Gesetzentwurf in einem offenen, transparenten Verfahren" entwickelt werden solle. Es gab auch Äußerungen, dass "die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes" der Ministerin dabei besonders wichtig sei. Aus unserer Sicht muss Transparenz auch für die Gesetzgebung über ein Transparengesetz selbst gelten.

Das Transparenz-Bündnis fordert ein innovatives und weitreichend greifendes Transparenzgesetz, das auf den guten Beispielen aus Hamburg und auch Nordrhein-Westfalen aufbaut. Auskünfte müssen für die Bürger kostenlos sein. Ein niedersächsisches Transparenzgesetz sollte auch darauf ausgerichtet sein, Behördenvorgänge effizienter zu gestalten. Die Behördenmitarbeiter und Kommunen müssen frühzeitig eingebunden werden. Auf gar keinen Fall darf das Informations-Grundrecht einem fiskalischen Verhandlungsgeschacher zum Opfer fallen.

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