In Göttingen stand am Montag nachmittag über die vor einigen Wochen angezeigten Bürgerbegehren auf der Tagesordnung. Der Verwaltungsausschuss sollte über die Zulässigkeit im Rahmen der Vorabprüfung beraten. Bereits vor der Sitzung war klar, dass die Verwaltung alle drei Bürgerbegehren für unzulässig betrachtet.
So weit haben es die Bürgerinitiativen nicht kommen lassen: zwei der Bürgerbegehren wurden noch vor der Sitzung zurückgezogen, um den Mitgliedern des Ausschusses Arbeit zu ersparen. Es wurde dann nur noch über das Bürgerbegehren Nonnenstieg beraten, bei dem es um die Bebauung eines ehemals von einer wissenschaftlichen Einrichtung genutzten Geländes ging. Das Bürgerbegehren strebt an, einen Teil des Geländes als geschützten Landschaftsteil zu sichern.
Die Verwaltung betrachtete das Bürgerbegehren deshalb für unzulässig, weil 2012 der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hatte. In solchen Fällen sind Bürgerbegehren nicht möglich. In der Sitzung wurde dann klar, dass dieser B-Plan zur Zeit nicht weiter verfolgt wird und deshalb fraglich ist, ob der Themenausschluss greift. In zwei Wochen soll noch einmal über das Bürgerbegehren entschieden werden.
Das Bürgerbegehren "Groner Tor" ist unzulässig, weil zu diesem Thema bereits eine Baugenehmigung vorliegt, das Bürgerbegehren "Denkmal" wegen eines unzureichenden Kostendeckungsvorschlages und weil die Stadtverwaltung der Ansicht ist, dass eine Umsetzung des Denkmals aufgrund eines Vertrages mit der Schenkerin rechtlich nicht möglich ist.
Bemerkenswertes
Zwei bemerkenswerte Dinge sind zum Schluss noch zu erwähnen:
In Göttingen gibt es den "allgemeinen Ausschuss" in dem die Themen des nicht-öffentlich Verwaltungsausschusses öffentlich vorberaten werden können. Und da die Zulässigkeit der Bürgerbegehren im Verwaltungsausschuss behandelt werden, rutschte auch das Bürgerbegehren in die öffentliche Sitzung. Daumen hoch für das vorbildliche Verfahren in Göttingen! So konnten auch die Initiatoren zur Zulässigkeit der Begehren sprechen.
Einer der Initiatoren berichtete aus der Sitzung, dass der Rückzug der zwei Bürgerbegehren die Debatte zum Nonnenstieg-Bürgerbegehren enorm versachlicht hat. Vermutlich, weil sich die Sitzung dadurch verkürzt hat ;-)
Und was ist die Moral von der Geschicht'? Kostendeckungsvorschlag und Themenverbote zu Bebauungsplänen gehören aus der Kommunalverfassung gestrichen!


