Niedersachsen: alter Bebauungsplan verhindert Bürgerbegehren in Göttingen

Einem Bürgerbegehren in der Stadt Göttingen, das sich für die Unterschutzstellung von Teilen eines brachliegenden, sogenannten IFW-Geländes einsetzt, droht die Unzulässigkeit. Grund ist der Themenausschluss-Katalog, der in Niedersachsen für Bürgerbegehren gilt.

Dies sieht die Vorlage vor, die für heutige Sitzung des allgemeinen Ausschusses erstellt wurde. Für das betreffende Gelände war 2012 ein Bebauungsplan aufgestellt worden, der aber seit geraumer Zeit nicht mehr weiterverfolgt wird. Bürgerbegehren über Bebauungspläne sind laut Gesetz in Niedersachsen nicht möglich. Mehr Demokratie fordert von der rot-grünen Landesregierung, diesen Themenausschluss zu streichen. Bisher hat die Landesregierung das nicht vor. Das ist bedauerlich und ignoriert die Entwicklung in anderen Bundesländern. Denn in zehn Ländern dürfen Bürgerinnen und Bürger auch über Planungsfragen mitentscheiden. Das wird den Niedersachsen vorenthalten.

Die Kommunalverfassungen von Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Bremerhaven, Hamburg, Hessen, NRW, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen ermöglichen Bürgerinnen und Bürgern Bürgerbegehren zu Planungsfragen. Vor wenigen Wochen hat das grün-rot regierte Baden-Württemberg ebenfalls eine solche Öffnung beschlossen. Niedersachsen hinkt deutlich hinterher, wenn das Themenverbot nicht aufgehoben wird. Die Landesregierung sollte von den Nachbarn lernen, denn der Blick ins Land zeigt: Eine Öffnung des Themenkataloges ist möglich. Nur durch eine Öffnung der zulässigen Themen wird die Zahl der Bürgerbegehren in Niedersachsen steigen. Die Reduzierung der Unterschriftenhürde und die Streichung des Kostendeckungsvorschlages sind gut und schön, aber das reicht dafür nicht aus.

Mehr Demokratie empfiehlt der Stadt Göttingen, zur Bebauung des sogenannten „IWF-Geländes“ eine Bürgerbefragung anzusetzen. Diese ist zwar rechtlich unverbindlich, kann aber die Bürgerinnen und Bürger wirkungsvoll beteiligen. Der Themenausschluss, der für Bürgerbegehren gilt, greift hier nicht. Angesichts der Tatsache, dass in den kommenden drei Jahre auf diesem Geländes eh nicht passieren wird, ist noch ausreichend Zeit dafür. Göttingen hat bereits Erfahrungen mit diesem Instrument, 2010 wurde eine Befragung zur Südspange abgehalten, einer geplanten Umgehungsstraße.

Eine Gruppe von Bürgerinitiativen hatte im Oktober drei Bürgerbegehren angemeldet, von dem zwei im November wieder zurückgezogen wurden. Eine Entscheidung über das heute zu beratende Bürgerbegehren wurde zu diesem Zeitpunkt noch einmal vertagt.

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