Bürgerbegehren in Hatten wohl unzulässig.

Ein Bürgerbegehren in Hatten im Landkreis, das sich für den Bau eines Radweges an einer vielbefahrenen Straße einsetzt, dürfte wohl unzulässig sein. Das berichtete die Nordwest-Zeitung.

Grund für die Unzulässigkeit ist, dass für den Bau des Radweges am Wöschenweg ein Planfestellungsbeschluss nötig wäre. Diese Verfahren sind aber laut §32, Absatz 2, Nr. 5 unzulässig. Das Bürgerbegehren wurde am 18. Mai angezeigt. Der Bau eines Radweges wurde vor Jahren schon einmal geplant, dann aber wieder verworfen. Trotz der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens könnte der Radweg doch gebaut werden. Laut Pressebericht soll der Wöschenweg in den gemeindlichen Verkehrswegeplan aufgenommen werden. Für das Bürgerbegehren wären 1.090 Unterschriften erforderlich gewesen.

Im Landkreis Oldenburg gab es bisher sieben Bürgerbegehren, davon drei in Hatten:

2004 Gegen die Verlegung der Gemeindebibliothek unzulässig

2007 Gegen die Übertragung der Abwasserentsorgung an den OOWV nicht eingereicht

2011 Gegen die Übernahme eines Druckereigebäudes in Kirchhatten durch die Gemeinde zwecks Einrichtung eines Kinder- und Jugendhauses Bürgerbegehren nicht eingereicht, da mit der Unterschrift unter den Kaufvertrag vollendete Tatsachen geschaffen wurden.

Ein Bürgerentscheid hat in der Gemeinde Hatten somit noch nie stattgefunden. Auch im Landkreis Oldenburg gab es seit 1996 keinen einzigen Bürgerentscheid.

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