Bürgerbegehren in Rethem zulässig - Erfolg für die Initiative

Ein Bürgerbegehren in Rethem/Aller war im September erfolgreich. Nachdem das Bürgerbegehren für zulässig erklärt wurde, beschloss nun der zuständige Ausschuss, auf den Umzug des Rathauses verzichten zu wollen. Für das Bürgerbegehren wurden 1.208 gültige Unterschriften gesammelt, mehr als dreimal so viele wie nötig.

Das ist ein Erfolg für die Bürgerinitiative. Nachdem innerhalb von drei Wochen über 1.200 Unterschriften gesammelt wurden, erklärte der Verwaltungsausschuss das Bürgerbegehren am 26. September für zulässig. Anschließend erklärte der zuständige Finanzausschuss, den Ratsbeschluss vom Juni aufheben zu wollen. Formell muss nun noch der neue, ab 1.11. amtierende Rat das Bürgerbegehren "übernehmen". Erst dann entfällt der Bürgerentscheid.

Bürgerinnen und Bürger hatten sich aus Kostengründen gegen den Umzug in ein Gebäude der Sparkasse ausgesprochen.

Das Bürgerbegehren ist erst das dritte von elf im Jahr 2016 gestarteten Bürgerbegehren, das für zulässig erklärt wurde. Fünf Begehren waren unzulässig, drei Verfahren sind noch offen.

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