Bürgerbegehren: Neues aus Niedersachsen

Diese Woche wurden die Unterschriften für ein Bürgerbegehren in Rethem/Aller eingereicht, in Bockhorn wurde ein Bürgerbegehren für unzulässig erklärt und in Stadtoldendorf steht der für den 30. Oktober geplante Bürgerentscheid in Frage.

In Stadtoldendorf wird am Montag, den 19. September im Stadtrat über einen Antrag entschieden, den Beschluss zur Aufhebung der Fußgängerzone wieder aufzuheben. Damit wäre der per Bürgerbegehren mittels 1.024 Unterschriften erzwungene Bürgerentscheid hinfällig. Als Termin war der 30. Oktober bereits festgelegt worden. Dass der Rat einen Bürgerentscheid noch abwendet und im Sinne des Bürgerbegehrens entscheidet, kommt häufiger vor. Die Mehr Demokratie-Bürgerbegehrens-Datenbank kennt 31 Fälle, das entspricht 9,88 Prozent aller in Niedersachsen gestarteter Bürgerbegehren. Der Beschluss war offenbar auch im Rat umstritten, das Votum der Bürgerinnen und Bürger hat nun offenbar zu einem Nachdenken geführt.

In Rethem/Aller wurden am Mittwoch mehr als 1.000 Unterschriften für das Ende August gestartete Bürgerbegehren eingereicht. Mit dem Bürgerbegehren soll der vom Rat beschlossene Umzug des Rathauses von einem historischen Gebäude in ein von der Sparkasse anzumietendes Gebäude verhindert werden. 380 Unterschriften hätten ausgereicht, um die Unterschriftenhürde zu knacken.

In Bockhorn im Landkreis Friesland wurde ein vor kurzem eingereichtes Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Mit dem Begehren wollten Bürgerinnen und Bürger verhindern, dass vor dem "Bürger-Huus" eine Kita errichtet wird. Gründe für die Unzulässigkeit waren neben zu wenigen gesammelten Unterschriften auch Formfehler sowie fehlende Begründung und Kostendeckungsvorschlag. Dies berichtete die Nordwest-Zeitung in ihren vorigen Ausgaben.

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