In Bad Münder finden am 21. September zwei Bürgerentscheide statt. Abgestimmt wird über die Zukunft des Rathauses. Der Stadtrat hatte im letzten Jahr beschlossen, auf dem Grundstück einer alten Grundschule ein neues Rathaus zu bauen und die alte Schule abzureißen. Ein Bürgerbegehren wurde im Frühjahr gestartet, das zum Ziel hatte, den Neubau zu verhindern. Stattdessen sollte die alte Schule zum Rathaus umgebaut werden.
Im Laufe des Bürgerbegehrens ergab sich, dass die Sparkasse ein altes Gebäude abzugeben hatte, sodass sich neue Möglichkeiten für die Zukunft des Rathauses ergaben. Im Verlauf des Bürgerbegehrens gewann die Idee, das alte, bald leerstehende Sparkassen-Gebäude als Rathaus zu nutzen, offenkundig Sympathien. Da für Bürgerbegehren zum Rathaus-Beschluss eine dreimonatige Sammelfrist gilt, war ein weiteres Bürgerbegehren keine Option. Der Vorschlag der Bürgerinitiative blieb bestehen.
Nach Einreichung der Unterschriften beschloss der Rat daher einen sogenannten Ratsbürgerentscheid. Dieser beinhaltet eine Wirtschaftlichkeitsprüfung zwischen den Varianten Neubau und Unterbringung in der alten Sparkasse durchgeführt werden. Die Variante "Sparkasse" beinhaltet die Nutzung der Gebäude Sparkasse, Steinhof und historisches Rathaus als Verwaltungssitz. Diese Variante würde umgesetzt, falls sie im Bürgerentscheid eine Mehrheit erhält und in der Wirtschaftlichkeitsprüfung gegenüber dem Neubau besser abschneidet.
Premiere in Niedersachsen: Bürgerbegehren vs. Ratsbürgerentscheid
Seit Einführung des Ratsbürgerentscheides in Niedersachsen im Herbst 2021 ist dies der erste Fall, in dem sowohl über den Vorschlag eines Bürgerbegehrens als auch über den alternativen Vorschlag des Rates abgestimmt wird. Sollten beide Vorschläge im Bürgerentscheid eine Mehrheit erhalten, wird verbindlich der Vorschlag, der die meisten Ja-Stimmen erhalten hat. In anderen Bundesländern, wie z. B. in Bayern, kommt dies regelmäßig vor.
Bisherige Bürgerentscheide in Bad Münder
Die kommenden Abstimmungen sind die Bürgerentscheide Nummer 2 und 3 in Bad Münder. 2014 wurde über die Zukunft der Schule Kellerstraße entschieden. Diese Schule wird derzeit als möglicher neuer Standort für das Rathaus diskutiert. In Niedersachsen handelt es sich um die Bürgerentscheide Nr. 2 und 3 im Jahr 2025, insgesamt die Bürgerentscheide 152 und 153. Weitere Bürgerentscheide sind nicht ausgeschlossen, denn mehrere Bürgerbegehren laufen noch. 45% aller niedersächsischen Bürgerentscheide gehen im Sinne des Bürgerbegehrens aus, 25% erhalten keine Mehrheit und 29% scheitern am Zustimmungsquorum.
Verbesserungsvorschläge für das Verfahren
Natürlich ist es erfreulich, dass die Menschen in Bad Münder über eine für sie wichtige Frage abstimmen können. Das Verfahren könnte jedoch noch verbessert werden. So fordert „Mehr Demokratie“, vor Bürgerentscheiden ein Abstimmungsheft an alle Haushalte zu schicken. Dieses Heft enthält eine sachliche Zusammenfassung des Themas sowie Pro- und Contra-Argumente in gleichem Umfang. Dadurch können mehr Menschen erreicht und besser informiert werden. Es gab bisher nur einige wenige Beispiele in Niedersachsen.
Sinnvoll wäre zudem die Einführung einer Stichfragen-Regelung. Kommt es zu Doppel-Bürgerentscheiden wie in Bad Münder, könnten die Abstimmenden eine Stichfrage beantworten und angeben, welchen Vorschlag sie bevorzugen. Die niedersächsische Regelung kann sonst tendenziell zu zufälligen Ergebnissen führen, da keine bewusste Entscheidung der Abstimmenden getroffen wird.


