In Bad Münder war es am Sonntag spannend wie selten zuvor. Welcher Vorschlag setzt sich beim Doppel-Bürgerentscheid durch?
Tatsächlich bekamen sowohl der Vorschlag des Bürgerbegehrens (Sanierung der alten Grundschule) als auch der Ratsbürgerentscheid (Variantenprüfung Alte Sparkasse/Steinhof/Historisches Rathaus vs. Neubau auf dem Grundstück der alten Grundschule und Umsetzung der günstigeren Variante) eine deutliche Mehrheit. Das Bürgerbegehren erreichte 68 Prozent, der Ratsbürgerentscheid sogar 87 Prozent. Die Beteiligung lag mit 40,81 Prozent recht hoch (in Kommunen vergleichbarer Größe beträgt sie im Schnitt rund 36 Prozent).
Was wird nun umgesetzt?
Laut Kommunalverfassung ist die Vorlage verbindlich, die mehr Ja-Stimmen bekommen hat. Das war hier der Ratsbürgerentscheid (5.040 Stimmen). Das Bürgerbegehren kam nur auf 3.899 Stimmen. Der Ratsbeschluss vom Juni 2024 (Neubau) ist damit aufgehoben, und die Stadt muss eine Wirtschaftlichkeitsprüfung in Auftrag geben und am Ende bewerten.
Premiere
Das war das erste Mal in Niedersachsen, dass sich ein Bürgerbegehren in einem Bürgerentscheid einem abweichenden Vorschlag stellen musste. Im Großen und Ganzen scheint das gut funktioniert zu haben und bot die Möglichkeit, aus einer verfahrenen Situation herauszukommen. Es bleibt zu wünschen, dass andere Kommunen dieses Instrument ebenfalls gelegentlich nutzen. Die Hürden sind allerdings hoch: Es braucht eine Zweidrittel-Mehrheit, um einen Ratsbürgerentscheid einzuleiten.
Es wäre aber auch einfacher gegangen. Die Verwaltung von Bad Münder hat den angegriffenen Ratsbeschluss von 2024 nach Bekanntwerden des Bürgerbegehrens förmlich bekannt gemacht und somit die Ablauffrist für jegliche Bürgerbegehren auf Mitte Juni gesetzt. Das hat den Raum für Gespräche und Kompromisse stark verengt. Ohne die Bekanntmachung hätte es keine absolute Frist gegeben, vielleicht wären Kompromisse einfacher möglich gewesen.
Gerade bei Doppelbürgerentscheiden ist es sinnvoll, dass die Menschen sich über die komplexe Thematik gut informieren können. Mehr Demokratie fordert daher ein verpflichtendes Abstimmungsheft. Das müsste der Landtag einführen, auf Eigeninitiative der Kommunen ist das aber schon jetzt möglich.
Fest steht: Das war für die Menschen in Bad Münder sicher ein demokratisches Erlebnis!


