Einwohnerantrag in Hannover eingereicht – Bisher keine Bürgerbegehren in Hannover

In Hannover wurden am 10. Dezember über 8.000 Unterschriften für einen Einwohnerantrag zum Erhalt von Kleingärten eingereicht. Wir berichten darüber und erklären, warum es in Hannover noch nie ein Bürgerbegehren gegeben hat.

In Hannover wurden am Mittwoch vormittag über 8.000 Unterschriften für den Einwohnerantrag „Sicherung der Kleingartenflächen in Hannover“ eingereicht. Die Initiatoren des heute eingereichten Einwohnerantrages wollen verhindern, dass im Rahmen des vom Rat beschlossenen „Wohnentwicklungsplanes 2025“ bisherige Kleingartenflächen in Wohnflächen umgewidmet werden. Hannover gilt als Stadt der Kleingärten, in der es etwa 21.000 Gärten gibt, die eine Fläche von 1.100 ha bedecken, das sind 5,4 % der Gesamtfläche. Ursprünglich sah der Plan vor rund 1000 Parzellen der insgesamt rund 20.000 Kleingärten aufzugeben und zu Bauland zu machen. Mittlerweile sol die Zahl reduziert worden sein, so die Initiatoren des Einwohnerantrages auf Ihrer Internetseite.

Mit einem Einwohnerantrag können Bewohnerinnen und Bewohner niedersächsischer Kommunen ein Anliegen auf die Tagesordnung des Stadtrates setzen. Geregelt ist die in §31 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Damit ein Einwohnerantrag erfolgreich ist, muss vorher eine festgelegte Anzahl von Unterschriften zusammenkommen, in Hannover liegt diese Zahl bei 8.000 Unterschriften. Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz sieht je nach Einwohnerzahlen unterschiedliche Unterschriftenhürden vor. Beim Einwohnerantrag dürfen im Gegensatz zum Bürgerbegehren auch nicht wahlberechtigte Einwohner ab 14 Jahren unterschreiben. Anders als beim Bürgerbegehren folgt auf den Einwohnerantrag keine Abstimmung aller Bürger/innen. Es gibt eine Beratung im Rat und das war es dann.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass es in Hannover seit der Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden 1996 noch nie ein Bürgerbegehren gegeben hat. Wir finden das schade, denn in Hannover gibt es genug Themen, die für einen Bürgerentscheid geeignet sind. Das zeigt auch dieser Einwohnerantrag.

Wir fordern vor diesem Hintergrund eine baldige und weitgehende Reform von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid.

Ursachen für die 18 Jahre andauernde Flaute bei Bürgerbegehren in Hannover liegen in der hohen Unterschriftenhürde, aber auch im umfangreichen Themenausschlusskatalog. Für ein Bürgerbegehren müssen in Hannover derzeit ca. 39.000 Unterschriften gesammelt werden. Nach unseren Vorstellungen sollten die Hürden für ein Bürgerbegehren in Städten von der Größe Hannovers auf 3 Prozent gesenkt werden, die Hürde für Hannover läge dann bei ca. 12.000 Unterschriften. Bürgerbegehren in Städten wie Hannover hätten dann keine abschreckende Wirkung mehr. Mitverantwortlich für die ausbleibenden Bürgerbegehren sind auch der bisher geltende Themenausschlusskatalog, der verhindert, dass zu Planungsfragen Bürgerbegehren stattfinden. Wenn die Bürgerentscheids-Regelung in Niedersachsen so bleibt wie sie jetzt ist, wird es zu vielen für die Bürgerinnen und Bürger wichtigen Fragen nie zu einem Bürgerentscheid kommen

Unsere Mahnung an den Landtag: Eine wirksame Reform beschließen!

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