Erfolg für die direkte Demokratie: Braunschweiger Bürgerbegehren zum Bahnübergang Grünewaldstraße erreicht notwendige Unterschriftenzahl

Das Bürgerbegehren zum Erhalt des Bahnübergangs Grünewaldstraße in Braunschweig hat einen wichtigen Meilenstein erreicht: Vor wenigen Tagen wurde offiziell bestätigt, dass die erforderliche Anzahl gültiger Unterschriften gesammelt wurde.

Verkehrsschild Bahnübergang

Um die Zukunft eines Bahnübergangs streitet man sich in Braunschweig

Insgesamt wurden Mitte Dezember 2024 17.600 Unterschriften eingereicht, von denen 15.686 als gültig anerkannt wurden. Damit wurde das erforderliche Quorum von 9.887 Unterschriften deutlich überschritten. Dies zeigt, dass sich eine erhebliche Zahl der Braunschweigerinnen und Braunschweiger für den Erhalt des Bahnübergangs einsetzt.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Unterschriftensammlung hat das Bürgerbegehren nun die nächste Hürde genommen. Geplant ist, am 11. Februar 2025 den Verwaltungsausschuss abschließend über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden zu lassen. Falls das passiert muss innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid über das Anliegen des Bürgerbegehrens stattfinden. Am 18. Februar steht das Thema auf der Tagesordnung des Rates. Im Gespräch ist ein Bürgerentscheid am 11. Mai 2025. Derzeit gibt es Diskussionen darüber, ob das Anliegen direkt angenommen oder ein Bürgerentscheid durchgeführt wird. Es liegt ein Antrag der CDU vor, das Bürgerbegehren anzunehmen.

Das Bürgerbegehren war im Rahmen der Vorabprüfung 2023 zunächst für unzulässig erklärt worden. In zweiter Instanz konnte die BI aber dann vor dem Oberverwaltungsgericht die Zulässigkeit erreichen und die Unterschriftensammlung konnte im Mai 2024starten.

Bürgerbegehren in Großstädten

Mehr Demokratie e.V. begrüßt diesen Erfolg als einen wichtigen Schritt für mehr bürgerschaftliche Mitbestimmung. Es kommt selten vor, dass Bürgerbegehren in Großstädten erfolgreich die Unterschriftenhürde knacken. Das zeigt, wie hoch die Hürden immer noch sind. Es macht aber auch deutlich, dass die Reform von 2016 gewirkt hat. Damals wurden die Hürden für Bürgerbegehren in Kommunen über 100.000 Einwohnern gesenkt.

In Großstädten über 100.000 Einwohnern gab es seit 1996 26 Bürgerbegehren, von denen die Hälfte aus verschiedenen Gründen für unzulässig erklärt wurden. Zweimal wurde das Bürgerbegehren übernommen, fünfmal kam es zum Bürgerentscheid.

Bisherige Bürgerbegehren in Braunschweig

  1. Bürgerbegehren "Für den Erhalt des Schlossparks und gegen den Bau eines Einkaufszentrums" von 2003: Dieses Begehren wurde von der Stadt Braunschweig als unzulässig zurückgewiesen. Grund war der Ablauf der Frist und der Themenausschluss zu Bebauungsplänen. Hier wurden 30.000 Unterschriften eingereicht.

  2. Bürgerbegehren "Gegen Bau eines Spaßbades, für Renovierung der alten Bäder und Neubau eines kleinen Bades: "Spaß beim Baden"" von  2007: Auch dieses Begehren wurde von der Stadt als unzulässig eingestuft. Grund war ein nicht ausreichender Kostendeckungsvorschlag. Auch hier wurden 30.000 Unterschriften eingereicht.

  3. Bürgerbegehren Radentscheid - Für Verbesserung des Fahrradverkehrs 2020: Im Jahr 2020 initiierte die Initiative "Fahrradstadt Braunschweig" das Bürgerbegehren "Radentscheid" mit dem Ziel, den Radverkehr in Braunschweig sicherer und attraktiver zu gestalten. Am 20. Februar 2020 wurde das Bürgerbegehren offiziell bei der Stadt Braunschweig angezeigt und ein Antrag auf Vorprüfung gestellt. Die Stadtverwaltung erklärte das Begehren im Rahmen dieser rechtlichen Vorprüfung für überwiegend unzulässig. Unterschriften wurden keine gesammelt, denn die seit 2009 mögliche Vorabprüfung wurde hier genutzt. Trotz dieser rechtlichen Hürden führte der "Radentscheid" zu einem positiven Ergebnis: Am 14. Juli 2020 beschloss der Rat der Stadt Braunschweig ein umfangreiches Maßnahmenpaket für den Radverkehr, das wesentliche Inhalte des Bürgerbegehrens aufgriff. Dieses Maßnahmenpaket wurde gemeinsam von Politik sowie Rad- und Mobilitätsverbänden erarbeitet und zielt darauf ab, Braunschweig bis 2030 zu einer fahrradfreundlicheren Stadt zu entwickeln.

  4. Bürgerbegehren Für den Erhalt des Bahnübergangs Gliesmarode von 2023: Das aktuelle Bürgerbegehren zum Erhalt des Bahnübergangs Grünewaldstraße ist somit das erste, das die erforderliche Anzahl gültiger Unterschriften erreicht hat und als zulässig anerkannt wurde.

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