Das Anliegen des Bürgerbegehrens für den Erhalt des Bahnübergangs "Bahnübergang Grünewaldstraße" wurde am 18. Februar vom Braunschweiger Stadtrat beschlossen.Nachdem im Januar festgestellt wurde, dass genügend Unterschriften für das Bürgerbegehren gesammelt worden waren, hätte nun eigentlich ein Bürgerentscheid stattfinden müssen. Der Stadtrat hat nun auf Antrag von CDU und SPD mit deutlicher Mehrheit von seiner gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Bürgerentscheid abzuwenden. Dies sieht das niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz so vor.
Was passiert nun?
Der Rat hat den Beschluss eines seiner Ausschüsse aus dem Jahr 2023 aufgehoben, an dieser Stelle eine Unterführung zu bauen. Der Rat gibt nun eine Empfehlung an die Deutsche Bahn, die letztendlich entscheidet, was gebaut wird.
Kommt das häufiger vor?
Ja. In Niedersachsen kommt dies bei 12 % der Bürgerbegehren vor, nämlich in 57 von 476 bis Ende 2024 gestarteten Bürgerbegehren.
Unterschied im Vergleich zum Bürgerentscheid: Ein Bürgerentscheid kann bis zu zwei Jahre nach der Abstimmung nur durch einen neuen Bürgerentscheid geändert werden (Bindungswirkung). Bei einem vom Rat aufgegriffenen Bürgerbegehren ist dies nicht der Fall. Prominente Beispiele waren z.B. Bürgerbegehren in Osnabrück und Lüneburg zur Verkehrspolitik.
Kritische Stimmen aus dem Braunschweiger Rat merken an, dass eine Abstimmung gut gewesen wäre. Dass es keinen Bürgerentscheid gab, ist sicher schade, denn der erste Braunschweiger Bürgerentscheid lässt nun weiter auf sich warten. Aber das Gesetz lässt diese Möglichkeit zu, die, wie oben beschrieben, zu weniger Verbindlichkeit führt als ein Bürgerentscheid.