Gronauer Bürgerbegehren wird übergangen

Ein Bürgerbegehren in Gronau an der Leine droht zu scheitern, weil die Stadt vollendete Tatsachen schafft. Wir berichten über das Geschehen.

In der Stadt Gronau (Leine) hat der Rat der Stadt gestern den Verkauf des in städtischem Besitz befindlichen Wilhelm-Fricke-Hauses beschlossen. Das Haus soll an einen Investor verkauft werden, der das Haus und die bisherige Grünfläche anders nutzen will. Gleichzeitig wurde angekündigt, dass der Kaufvertrag umgehend unterschrieben werde. Mehr Demokratie e.V. kritisiert diese Ankündigung. So ist es durchaus üblich, mit der Umsetzung eines Ratsbeschlusses den Ausgang eines angemeldeten Bürgerbegehrens abzuwarten. Es gibt gute Beispiele aus Ritterhude und Braunschweig. Die Stadt Gronau handelt äußerst unklug.

Zuvor hatten Bürger zwei Bürgerbegehren angemeldet, die den Verkauf des Wilhelm-Fricke-Hauses und die Fällung von Bäumen auf dem Grundstück verhindern wollten. Nach Anmeldung des ersten, für unzulässig erklärten Bürgerbegehrens wurden die Bäume gefällt, in der gestrigen Ratssitzung wurden angekündigt, dass der Kaufvertrag nun unterzeichnet werde, obwohl vorher ein zweites Bürgerbegehren für zulässig erklärt wurde. Sobald der Kaufvertrag unterschrieben ist, ist das Bürgerbegehren leider hinfällig, weil es nicht mehr umsetzbar ist.

Einwände, das Bürgerbegehren komme zu spät sind nicht zutreffend. Es ist durchaus üblich, zunächst den Ratsbeschluss abzuwarten, bis ein Bürgerbegehren angemeldet wird. Ein Großteil der 333 seit 1996 angemeldeten Bürgerbegehren in Niedersachsen zielte darauf ab, Ratsbeschlüsse aufzuheben und deren Umsetzung zu stoppen. Zwar gilt die aufschiebende Wirkung eines Bürgerbegehrens zu diesem frühen Zeitpunkt noch nicht. Es wäre aber ein Zeichen politischer Klugheit, eine öffentliche Debatte abzuwarten. Dass es diese gebe, ist frühestens mit Anmeldung des Bürgerbegehrens, spätestens mit der gut besuchten gestrigen Ratssitzung deutlich geworden. Da bleibt unser Fazit nur: Wer sich noch über Politikverdrossenheit wundert, muss nur nach Gronau gucken. Dann weiß man, wie die entsteht.

Die aufschiebende Wirkung gibt es in Niedersachsen erst seit November 2016. Sie tritt ein, wenn nach der Unterschriftensammlung vom Verwaltungsausschuss formell festgestellt wurde, dass genügend Unterschriften eingereicht wurden.

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