![2009-09-22-grundgesetztour-essen-unterschrift Volksentscheid ins Grundgesetz](https://bremen-nds.mehr-demokratie.de/fileadmin/_processed_/1/f/csm_2009-09-22-grundgesetztour-essen-unterschrift_f9f6937271.jpg)
Jesteburg liegt zwischen der Lüneburger Heide und der Hansestadt Hamburg. In der Gemeinde wurde jetzt ein Bürgerbegehren angekündigt, dass sich gegen einen Ratsbeschluß wendet, auf dem alten Festgelände einen Famila-Markt zu bauen. Der Rat hatte im März mit den Stimmen der CDU-Mehrheit beschlossen, auf dem alten Festgelände einen Famila-Markt zu errichten. Der Inhaber des jetzt vor Ort ansässigen Edeka-Marktes hat angekündigt, nach Auslaufen seines Vertrages Jesteburg zu verlassen, sollte er nicht den Zuschlag für den Neubau erhalten. Bereits vor der Ankündigung des Bürgerbegehrens sollen 1800 Unterschriften gegen den Ratsbeschluß zusammengekommen sein. Die Gegner der Famila-Ansiedlung befürchten, dass der Ortskern stirbt und die Geschäfte im Ort aufgeben müssen.
Der Text des Bürgerbegehren soll wie folgt lauten:
Die Gemeinde Jesteburg verkauft die Grundstücke des Festplatzes/der Festhalle und des Schießstandes an den Investor May & Co. auf der Grundlage des Angebots vom 16.03.2011 zur Errichtung eines Edeka-Markts und eines Aldi-Markts. Der Gemeinderatsbeschluss vom 16.03.2011 über den Verkauf dieser Grundstücke an Famila wird aufgehoben.
Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wird der Verwaltungsausschuss am 4. Mai vorab entscheiden. Wird das Bürgerbegehren für zulässig erklärt, müssen binnen sechs Monaten 615 Unterschriften für einen Bürgerentscheid zusammenkommen. Die Vorabprüfung ist vor zwei Jahren eingeführt worden. Bis dahin mußten erst die Unterschriften gesammelt werden. Anschließend wurde die Zulässigkeit geprüft. Wenn Bürgerinitiativen dies beantragen, wird die Prüfung nun schon vor der aufwendigen Unterschriftensammlung durchgeführt.
Im Unterschied zu vielen niedersächsischen Gemeinden gab es in Jesteburg bereits ein Bürgerbegehren und einen Bürgerentscheid. Im Jahr 2000 stimmten die Jesteburger über den Verbleib der Lisa-Bude ab. Die Mehrheit stimmte zwar für den Erhalt, die Zahl der Ja-Stimmen reichte aber nicht aus. Der Bürgerentscheid war somit ungültig.
Die Einkaufsmöglichkeiten vor Ort sind immer wieder Streitthema in der Kommunalpolitik. Seit 1996 hat es in Niedersachsen eine ganze Reihe von Bürgerbegehren dazu gegeben. Unsere Datenbank kennt folgende Fälle:
Ort | Thema | Ergebnis | Jahr |
---|---|---|---|
Emden | Gegen Einkaufszentrum auf der "Grünen Wiese" | Unzulässig | 1997 |
Meppen | Gegen Kaufhaus (gegen Grundstücksverkauf) | Unzulässig | 1998 |
Ihlow | Gegen Grundstücksverkauf zwecks Ansiedlung von Supermärkten | Bürgerentscheid nicht im Sinne des Begehrens | 2000 |
Jesteburg | Erhalt eines Verkaufskiosks | Bürgerentscheid am Zustimmungsquorum gescheitert | 2000 |
Braunschweig | Für den Erhalt des Schlossparks und gegen Einkaufszentrum | Unzulässig | 2003 |
Ottersberg | Erhalt Rathauswiese statt Supermarkt | Bürgerentscheid am Zustimmungsquorum gescheitert | 2004 |
Rühen | Für Einkaufszentrum in Brechtorf | Unzulässig | 2004 |
Oldenburg | Für städtebaulichen Wettbewerb im Schlossareal (ECE Einkaufszentrum) | Unzulässig | 2004 |
Celle | Gegen Neubau ECE-Einkaufszentrum | Positiv erledigt durch neuen Gemeinderatsbeschluss | 2006 |
Eicklingen | Gegen weitere Einkaufszentren im Dorfkern von Eicklingen | Unzulässig | 2008 |
Cuxhaven | Gegen den Bau neuer Lebensmittelmärkte | Nicht eingereicht | 2009 |
Delmenhorst | Gegen ein Einkaufszentrum im Stadtzentrum | Unzulässig | 2009 |
Rosengarten | Für eine Nahversorgung ausschließlich am Standort Landhaus (Bahnhofstr. / Bürgermeister-Glade-Str.) | Unzulässig | 2009 |
Jesteburg | Für die Ansiedlung von EDEKA auf dem Festhallengrundstück in Jesteburg | Offen | 2011 |
Presseartikel
Famila-Streit Jetzt soll das Volk entscheiden Artikel aus den "Harburger Anzeigen und Nachrichten"