Der Rat der Gemeinde hatte im Frühjahr beschlossen, daß ein neues Baugebiet über eine vorhandene Straße erschlossen werden soll. An dieser Straße liegen eine Kindertagesstätte, Sportanlagen, zwei Turnhallen und eine Grundschule.
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens kritisieren an der vom Rat gewählten Lösung die Gefährdung für Kinder, die die Kindertagesstätte besuchen. Der Bauverkehr mit seinen Lastwagen erhöhe die Unfallgefahr. Für das im Juni gestartete Bürgerbegehren wurden 600 Unterschriften gesammelt. Im Vorfeld des jetzigen Bürgerentscheides war mit der Erschließung des Baugebietes begonnen worden.
Eine Besonderheit beim ersten Bürgerentscheid der Wesermarsch-Gemeinde Ovelgönne besteht darin, dass die Gemeinde aus vier voneinander getrennten Orten besteht. Direkt betroffen von dem Baugebiet sind nur die Bewohner des Burgdorfes Ovelgönne, während drei andere Gemeindeteile von der Erschließung des Baugebietes kaum etwas mitbekommen dürften.
Das Knacken der 25-Prozent-Zustimmungshürde am 16. November dürfte daher davon abhängen, ob es der Bürgerinitiative gelingt, auch die Bürgerinnen und Bürger der anderen Gemeindeteile an die Abstimmungsurne zu bringen.
Bei dem Bürgerentscheid handelt es sich um den ersten in der Gemeinde und den zweiten im Landkreis Wesermarsch. Insgesamt handelt es sich um den 8. niedersächsischen Bürgerentscheid.
Ergebnis des Bürgerentscheids
Im Bürgerentscheid stimmten bei einer Beteiligung von 27,3 Prozent 41,4 Prozent für das Bürgerbegehren, 58,6 Prozent dagegen. Das Bürgerbegehren ist damit abgelehnt.


