Die niedersächsische FDP hat diese Woche verkündet, dass sie über die im Landtag gescheiterte Schuldenbremse einen Volksentscheid anstrebt. Die Partei will im Februar mit dem Sammeln der 25.000 Unterschriften beginnen, die für den Zulassungsantrag eines Volksbegehrens nötig sind. Im anschließenden Volksbegehren müssten ca. 600.000 Unterschriften gesammelt werden. Eine Hürde, die in Niedersachsen seit 1993 nur einmal überwunden wurde (Volksbegehren „Nicht kürzen bei den Kurzen, 1999-2011). Da es sich um eine Verfassungsänderung handelt müsste in einem Volksentscheid nicht nur eine Mehrheit zustande kommen, diese müsste auch 50 Prozent der Stimmberechtigten umfassen. Diese Hürde wurde in Deutschland bei einem Volksentscheid noch nie überwunden.
Mehr Demokratie setzt sich für eine Senkung der Hürden bei Volksbegehren und Volksentscheiden ein, so z.B. für eine Senkung der Unterschriftenhürde von 10 auf 5 Prozent und eine Streichung des Zustimmungsquorums bei Volksentscheiden. Es sollte außerdem die Möglichkeit geben, dass der Landtag selbst einen Volksentscheid beschließen kann. Diese Möglichkeit gibt es in Niedersachsen momentan nicht, anders als in anderen Bundesländern, wie z.B. Bremen.


