Die Initiatoren des Bürgerbegehrens müssen nun binnen sechs Monaten 444 Unterschriften sammeln, damit es zum Bürgerentscheid kommt.
Die Fragestellung lautet "Sind Sie dafür, dass die bisherigen - vor dem Ratsbeschluss vom 08.03.2016 bestehenden - Verkehrsregelungen für den Marktplatz, die Kellerstraße und die Teichtorstraße beibehalten werden?"
Ziel des Ratsbeschlusses war offenbar eine Belebung der Innenstadt zu erreichen. Die Bürgerinitiative will laut Presseberichten andere Wege finden, um die Innenstadt zu beleben und Leerstände von Geschäften zu verringern. Die Öffnung für den motorisierten Verkehr sei jedenfalls der falsche Weg.
Im Landkreis Holzminden gab es bislang neun Bürgerbegehren, davon zwei auf Landkreisebene und zwei in der Stadt Holzminden. Achtmal kam es zum Bürgerentscheid, vier Bürgerbegehren waren unzulässig, eines wurde vom Rat übernommen und ein Bürgerbegehren "versandete" aufgrund der Schaffung vollendeter Tatsachen.
Über die Öffnung der Fußgängerzone für den Autoverkehr hätte in Northeim im Januar fast ein Bürgerentscheid stattgefunden. Die Situation war dort ähnlich wie in Stadtoldendorf. Nach Sammlung von 3.150 Unterschriften (2.411 nötig) nahm der Rat seinen Beschluss zurück und der Bürgerentscheid konnte entfallen.


