Dagegen hat sich Mehr Demokratie damals vehement ausgesprochen, weil wir das für demokratisch fragwürdig gehalten haben und immer noch halten. Die Gefahr, dass Minderheiten-Bürgermeister ins Amt kommen, ist einfach zu groß. Jüngstes Beispiel: in Leer hätte es ohne die Stichwahl einen Bürgermeister gegeben, der von nur 31 Prozent der Wähler/innen gewählt wurde. Ähnliche Wahlergebnisse gab es in Bassum und Achim.
Mehr Demokratie spricht sich, auch mit Blick auf die Wahlbeteiligung für die eine Reform der Direktwahlen in Niedersachsen aus und fordert die Einführung der integrierten Stichwahl. Mehr Demokratie reagiert damit auf eine Äußerung des niedersächsischen Innenministers Boris Pistorius (SPD) in der Neuen Osnabrücker Zeitung. Dieser hatte sich vor dem Hintergrund einer Diskussion über die niedrige Wahlbeteiligung bei der Stichwahl zum hannoverschen Regionspräsidenten klar für die Beibehaltung der Stichwahl ausgesprochen. Der Lüneburger Oberbürgermeister Mädge (SPD) hatte hingegen die Abschaffung gefordert.
Wir begründen das so: Bei der integrierten Stichwahl finden beide Wahlgänge an einem Sonntag statt. Das spart einen Wahlgang.
Wie funktioniert die integrierte Stichwahl?
Bei der integrierten Stichwahl kennzeichnen die Wählerinnen und Wähler auf dem Stimmzettel die Kandidaten in der Reihenfolge ihrer persönlichen Präferenzen mit aufsteigenden Zahlen. Bei der Auszählung werden zunächst nur die Erstpräferenzen der Wähler berücksichtigt. Erreicht hierbei kein Kandidat die absolute Mehrheit, kann mit Hilfe der nachfolgenden Präferenzen ermittelt werden, wie die Wähler sich bei einer Stichwahl entscheiden würden, ohne dass ein zweiter Wahlgang stattfinden muss. Bürgermeister und Landräte können so in einem einzigen Wahlgang ermittelt werden, gleichzeitig ist die demokratische Legitimation gesichert. Das Verfahren hat sich in Ländern wie Australien oder Irland bewährt, wo die Parlaments- bzw. Präsidentenwahlen nach diesem Modell stattfinden. Niedersachsen sollte daher vorangehen und zeigen, dass die integrierte Stichwahl eine gute Lösung auch für Direktwahlen in anderen Bundesländern ist.
Aktuelles Wahlrecht für Direktwahlen
Das aktuelle Wahlrecht sieht so aus: Wenn im ersten Wahlgang keiner der Kandidaten eine absolute Mehrheit erhält, gibt es nach 14 oder 21 Tagen eine Stichwahl mit den beiden bestplatzierten Kandidaten. An diesem Modell wird kritisiert, dass die Beteiligung oftmals niedriger liegt als im ersten Wahlgang oder bei den Kommunalwahlen. So hat die Beteiligung bei der Wahl zum Regionspräsidenten der Region Hannover bei 27,6 Prozent gelegen.
Unser Fazit
Die klassische Stichwahl hat Schwächen, eine Abschaffung ist aber keine Lösung, das lehnen wir klar ab. In Niedersachsen ist die Stichwahl 2010 abgeschafft und 2013 nach dem Regierungswechsel wieder eingeführt worden. Als Alternative bietet sich die integrierte Stichwahl an.


