Pflege-Volksbegehren in Bremen vor Gericht

Der Bremische Staatsgerichtshof beginnt in diesen Tagen mit den Verhandlung über das Volksbegehren "Für mehr Personal in den Krankenhäusern". Der Gerichtshof muss entscheiden, weil der Senat den Zulassungsantrag des Volksbegehrens für unzulässig hält.

Rotes Kreuz (gemeinfrei)

Für den am 23. Oktober 2018 gestarteten Zulassungsantrag des Volksbegehrens wurden am 20. Dezember 11.000 Unterschriften eingereicht. Damit wurde das Volksbegehren beantragt. Am 9. April 2019 beschloss der Senat, den Staatsgerichtshof anzurufen, weil er das Volksbegehren für unzulässig hält. Ziel des Volksbegehrens ist es gesetzlich eine Sollstärke von Pflegepersonal in den Kliniken vorzugeben werden, die Qualität soll überprüft werden, die Einhaltung der Vorgaben soll kontrolliert und sanktioniert werden. Dies soll auf dem Weg über das Landeskrankenhausgesetz passieren. Der Senat hält das Volksbegehren für unzulässig, weil die Personalausstattung der Krankenhäuser nicht zu den Kompetenzen des Landes Bremen zählt. Laut Weser-Kurier bemängelt der Senat auch das Fehlen eines Finanzierungsvorschlages. Das Urteil soll am 20. Februar verkündet werden, so die Zeitung. Sollte das Volksbegehren für zulässig erklärt werden, müssen binnen drei Monaten die Unterschriften von fünf Prozent der Wahlberechtigten gesammelt werden.

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