In Bad Iburg können Bürgerinnen und Bürger am Sonntag darüber abstimmen, ob die Landesgartenschau 2018 in der Stadt veranstaltet wird. Bad Iburg ist damit die fünfte niedersächsische Kommune, in der dieses Jahr Bürgerinnen und Bürger über ein kommunalpolitisches Thema selbst entscheiden. Es ist der 93. niedersächsische Bürgerentscheid. Der Bürgerentscheid in Bad Iburg findet statt, weil der Stadtrat im Frühjahr eine Finanzierung der Landesgartenschau 2018 eine Absage erteilt hat. Befürchtet wurde ein Defizit für die Stadt. Daraufhin wurde ein Bürgerbegehren gestartet, das sich für die Landesgartenschau aussprach. Für das Begehren wurden Ende August 1500 Unterschriften eingereicht. Damit die Landesgartenschau 2018 in Bad Iburg stattfinden kann, muss am Sonntag eine Mehrheit für das Bürgerbegehren stimmen. Diese Mehrheit muss mindestens 2225 Stimmen betragen (Zustimmungsquorum). In Bad Iburg fanden in den letzten Wochen noch eine Reihe von Infoveranstaltungen statt.
Forderungen nach Reformen
Wir fordern aus diesem Anlass weitgehende Reformen beim Bürgerentscheid und fordern die Landesregierung auf, mutiger zu sein. Die bisherigen Pläne für die Bürgerentscheids-Reform sind zu zaghaft. Wir fordern die Streichung des Zustimmungsquorums. Die Pläne der Landesregierung sehen nur eine Senkung von 25 auf zwanzig Prozent vor.
Wir fordern das aus grundsätzlichen Überlegungen, denn für Bürgerentscheide sollten die gleichen Prinzipien gelten wie für Wahlen, nämlich: "Mehrheit entscheidet“. Dieser Grundsatz wird durch das Zustimmungsquorum verletzt. In Niedersachsen reicht beim Bürgerentscheid nicht die Mehrheit, zusätzlich müssen auch 25 Prozent der Stimmberechtigten im Sinne des Bürgerbegehrens mit „Ja“ stimmen. In Niedersachsen scheitert jedes dritte Bürgerbegehren an dieser Hürde. Eine Mehrheit stimmt für das Bürgerbegehren, aber diese Mehrheit wird ignoriert, weil die Hürde nicht erreicht wird. Das ist frustrierend und Quelle für Verdrossenheit. Beispielsweise hat im Dezember 2012 eine Mehrheit gegen eine Fusion der Landkreise Osterode und Göttingen gestimmt. Weil die Zustimmungshürde nicht übersprungen wurde, wird der Bürgerwille ignoriert und die Fusion vollzogen.
Andere Bundesländer
Andere Bundesländer haben in den letzten Jahren deutlich mehr gewagt. So ist das Quorum in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Schleswig-Holstein und Thüringen niedriger, in Hamburg gilt gar keins. Wir könnten auch mit einer Staffelung nach Einwohnergröße leben. Je größer die Kommune, desto stärker sinkt das Quorum: Bayern und NRW haben damit gute Erfahrungen gemacht. Dort liegt das Quorum zwischen zwanzig und zehn Prozent, in München oder Köln beispielsweise bei zehn Prozent und in Rothenburg ob der Tauber, vergleichbar mit Bad Iburg, bei zwanzig Prozent.
Nachtrag vom 8. Dezember:
Am 6. Dezember stimmten im Bürgerentscheid bei einer Beteiligung von 54,84 Prozent 61,03 Prozent für die Landesgartenschau.


