In Bad Iburg gab es in den vergangenen Monaten viele Diskussionen über die Landesgartenschau, die 2018 in Bad Iburg stattfinden soll. Nach dem Zuschlag für Bad Iburg wurde im März die Bereitstellung von Finanzmitteln vom Rat verweigert, es folgte sogar ein Antrag die Ausrichtung an das Land zurückzugeben. Die Querelen gab es offenbar vor dem Hintergrund einer frühreren, defizitären Gartenschau in Papenburg.
Um die Landesgartenschau "zu retten" wurde im Mai ein Bürgerbegehren angemeldet. Allerdings konnten für das Bürgerbegehren noch keine Unterschriften gesammelt werden, weil sich das Bürgerbegehren noch in der Prüfung befindet.
In Niedersachsen besteht die Möglichkeit, auf Antrag der Initiatoren vor Beginn der Unterschriftensammlung ein vorgelegtes Bürgerbegehren auf seine rechtliche Zulässigkeit prüfen zu lassen. Zuständig ist dafür der Verwaltungsausschuss. Seit Mai gab es mehrere Anläufe. Zuletzt tagte der Verwaltungsausschuss am Donnerstag den 16. Juli. Aufgrund einer kurzfristig vorgelegten neuen Fassung des Bürgerbegehrens wurde die Entscheidung noch einmal vertagt, soll aber noch vor der Sommerpause erfolgen.
Folgt man den Presseberichten, scheint es auch an der Anforderung "Kostendeckungsvorschlag" zu haken. In Bad Iburg, wo der Rat die Finanzmittel für die Landesgartenschau verweigert hat, müsste im Bürgerbegehren dargestellt werden, wieviel Geld für die Durchführung der Landesgartenschau erforderlich ist und wie diese Mittel beschafft werden sollen. Nach unserer Erfahrung stellt der Kostendeckungsvorschlag eine hohe Hürde für Bürgerinitiativen dar. Folgerichtig soll diese Hürde im nächsten Jahr abgeschafft werden.
Wird das Bürgerbegehren in Bad Iburg für zulässig erklärt, müssen die Initiatoren binnen sechs Monaten 900 Unterschriften sammeln. Dann kommt es zum Bürgerentscheid, sofern der Rat dem Anliegen des Bürgerbegehrens nicht doch noch entspricht.
In Bad Iburg gab es bisher kein Bürgerbegehren, die Statistik für den Landkreis Osnabrück zeigt bisher 19 Bürgerbegehren, von denen es vier bis zum Bürgerentscheid geschafft haben.
Bundesweit sind Projekte wie Landesgartenschauen häufiger Gegenstand von Bürgerbegehren. So verzeichnet die von Mehr Demokratie e.V. in Zusammenarbeit mit der Bergischen Universität Wuppertal betriebene Bürgerbegehrens-Datenbank zwölf weitere Fälle, bei denen Bürgerbegehren eine Landesgartenschau zum Thema hatte (darunter Überlingen und Gießen). Außerdem gabe es zwei Bundesgartenschauen, die Thema eines Bürgerbegehrens wurden (Mannheim 2013 und Osnabrück 2007).


